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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich habe dieses Thema zwar schon einmal vorgetragen, aber wegen der vielen Probleme mit dem Mietverhältnis ist dieser Punkt wahrscheinlich untergegangen:
Ich habe einen Formularmietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen.
Zur Mietdauer und den Kündigungsfristen lautet das Formular:
"Das Mietverhältnis beginnt ab ......... Es wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigungsfristen sind unter 2. beschrieben."
Der Vermieter hat über den Satz "es wird auf unbestimmte Zeit geschlossen" handschriftlich darüber geschrieben: "auf die Dauer von 4 Jahren und wird automatisch verlängert".
Er hat weder den Satz "auf unbestimmte Zeit....", noch die Kündigungsfristen unter 2. gestrichen.
Ich lege den Vertrag so aus, dass mir der Vermieter die Sicherheit geben wollte, mindestens 4 Jahre in der Wohnung wohnen zu können.
Er legt den Vertrag so aus, dass ich mindestens 4 Jahre wohnen muss.
Wer hat Recht?
Vielen Dank und Gruß
Mieter 1958

0 Kommentare zu „Befristeter Mietvertrag - Kündigung trotzdem möglich?”

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