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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich bin Sandra und frage hier im auftrag meines Vaters. Mein Opa der allein wohnte ist vor einer Woche verstorben. Er hatte leider nichts ausser ein paar Schulden hinterlassen.

Mein Vater hatte vor das Erbe abzutreten. Leider (so meint er) geht es nicht, da das was mein Opa noch hat nichts Wert sei. Mein Opa wohnte schon über 25 Jahre in der selben Mietwohnung. Er wohnte ca. eine Stunde von uns weg. Meine Eltern haben leider selbst nur wenig Geld, so dass sie gerade mal ihre eigene Miete bezahlen können. Jetzt ist es so, dass mein Vater der einzige Erbe ist. Laut §564 BGB wird das Mitverhältnis mi tdem Erben fortgesetzt. Der Erbe kann jedoch mit einhaltung der gesetztlichen frist (3 Monate) ausserordentlich kündigen. (Ich habe gelesen, ausser wenn der Mietvertrag vor dem 01.09.2001 gemacht wurde. Da der Mietvertrag vor der Zeit abgeschlossen war, würden dann längere Kündigungsfristen gelten??)

Meine Frage ist, was kann mein Vater tun, damit der Die Miete nicht bezahlen brauch. Alles was mein Opa besass ist nichts Wert. Die Wohnung soll lt. Mietvertrag renouviert verlassen werden. Mein Opa hatte die ganze Wohnung total verkommen lassen.

Mein Vater rechnet mit über 15.000 Euro Kosten für die Renouvierung inkl. Miete für 3 Monate!!! Das kann er unmöglich bezahlen!! Noch dazu kommt, dass seine Firma, wo er arbeitet schlecht läuft und er warscheinlich bald keine Arbeit mehr hat!!!

Kann er denn nicht irgendetwas gesetzlich tun, dass er das nicht auf seinen Schultern lasten muss?? Was wäre denn gewesen, wenn mein Opa keine Kinder gehabt hätte?? Wer hätte dann für die Kosten aufkommen müssen?? Mein Vater und sein Vater hatten kein sehr enges Verhältnis!!!

Warum kann er das Erbe nicht abtreten, wenn er es nicht haben möchte?? Angeblich weil es nichts wert ist?? Aber das ist doch Paradox, man kann ja auch abtreten, wenn der Nachlasser Schulden hat, oder nicht???

Bitte melde sich jemand bei mir, schreibt mir eine Email!! Es ist wirklich sehr wichitig. Eine kleine Familie hängt am seidenen Faden!! Wir können uns keinen Anwalt leisten, dafür ist kein Geld da!!

Ich bin dankbar für jeden kleinen Rat Tip oder Gesetzesangabe. Bitte.


SANDR
Stichwörter: kündigungsrecht + man + erbe

7 Kommentare zu „Kündigungsrecht bei Erbe was kann man tun?”

Fressbaeckchen Experte!

Hallo Sandra!

Dein Vater kann jederzeit innerhalb der Frist das Erbe ausschlagen und braucht dann für gar nichts einstehen!!! Auch wenn nur Schulden da sind!
Die Ausschlagung sollte er schnellstens beim Nachlaßgericht erklären!

EDIT: gem § 1953 BGB erbt dann der nächstrangige Erbe - das könntest du sein - also müsstest dann auch du das Erbe ausschlagen. Die Frist ist 6 Wochen.

Ralf

LonlyAmazone

Besten dank für den Tipp. Eine Frage hätte ich dennoch, wenn mein Pa das Erbe ausschlägt, Bekomm ich dann eine neue frist von 6 Wochen?? Oder gelten die 6 Wochen bei mir genauso wie bei meinem Vater: Mit Bekanntgabe?? Weil dann kann ich am besten direkt mit meinem Vater zusammen dahin gehen und es zusammen abschlagen, wenn ich die gleiche frist habe wie er? Wie ist das mit meiner kleinen Schwester? Ist 18, Schülerin und wohnt bei meinen Eltern zu hause?? Muss sie auch ausschlagen? Weil die gebühren dafür so viel kosten? Muss sie ob wohl sie schülerin ist das auch bezahlen??

Lieben Gruss SANDR

Fressbaeckchen Experte!

Hallo Sandra!

Soweit ich mich erinnern kann, beginnt die Frist von 6 Wochen dann zu laufen, wenn das Erbe "anfällt" - das geschieht für dich erst, wenn dein Vater es ausschlägt. Ihr könnte in diesem Fall aber ohne Weiteres geimeinsam zum Nachlaßgericht gehen, erst schlägt dein Vater aus, dann du. Deine Schwester übrigens ebenso. Angenommen ihr wart die beiden einzigen Enkel(-innen), dann werdet ihr durch Erbausschlagung eures Vaters alleinige Erben zu gleichen Teilen (außer es ist noch eine Witwe da!).

ÃœBRIGENS: Solltest du selbst schon Mutter sein, so wird durch deine Ausschlagung dein Kind Erbe - also in dem Fall daran denken!!

Was das an Gebühren kostet weiß ich nicht - aber so wild kann es nicht sein.

Ralf

LonlyAmazone

Hallo Ralf,

besten Dank nochmal für den Tipp. Damit hast du uns
echt geholfen!! Vielen besten Dank auch von meinem
Vater.

Gruss SANDR

Fressbaeckchen Experte!

Gerne, bittesehr <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Wenn noch Fragen auftauchen sollten, kannst du mir gerne auch eine PN oder Mail schreiben.

Noch einmal zur Klarstellung: Die Erbausschlagung ist allumfassend, d. h. man hat also Sohn dann z. B. auch keinerlei Pflichten aus dem Mietvertrag (man ist quasi nicht existent in dieser Sache) - allerdings hat man natürlich nicht einmal das Anrecht auf das kleinste Erinnerungsstück. Bei den hier geschilderten Problemen sollte das aber sekundär sein.

Viel Erfolg - vielleicht berichtest du ja wie es gelaufen ist!

Ralf

LonlyAmazone

Ja, werde ich machen!! Als mein Opa noch lebte, hatten wir schon einen großteil von ihm bekommen. Das reicht auf jedenfall.

Alles was in der Wohnung ist kann auch drinbleiben. Ich hoffe es klappt alles so wie es sein soll. Ps. habe noch keine Kinder <!-- s :) --><!-- s :) -->

Gruss SANDR

LonlyAmazone

So, mein Vater hat das Erbe ausgeschlagen. Ich habe noch keine weitere Nachricht bekommen. Werde aber nächste woche zum Amtegericht gehen und mal nachfragen wie das ist mit meinem Vater, oder ob man warten muss bis man nachricht bekommt?? Besten Dank auf jedenfall nochmal.

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