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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

bin neu im Forum und konnte leider nicht die passende Antwort auf meine Frage finden.
Folgende Situation:
Wir, meine Frau und ich, wollen in eine Neue Wohnung einziehen bei welcher der Vermieter eine Hausverwaltung eingeschaltet hat. Diese hat mich nun über ein paar Klauseln informiert, die mit in den Mietvertrag kommen.
1. Die Wohnung bekommen wir renoviert (Laminat in allen Räumen ausser der Küche und dem Bad wobei die neu tapeziert und gestrichen sind). Alle anderen Räume haben Tapeten an den Wänden (mit super grässlichem Muster und gelber sowie orangener Farbe). Ich habe mich bereit erklärt diese auf eigene kosten abzureissen und neu zu tapezieren und streichen. Da ich aber auch grellere Farbtöne streichen möchte habe ich gefragt wie ich die Wohnung bei Auszug übergemen muss. Als Antwort kam, dass ich bei sog. "POP-Farben" (Was das immer auch ist) die Wohnung gestrichen übergeben muss.
Ist das OK?

2. Alle Türen sind neu gestrichen. Deswegen will die Hausverwaltung und der Vermieter folgenden Satz in den Vertrag reinschreiben. "Die Türen müssen [/b:e2014]bei Auszug neu gestrichen werden". Falls die Türen aber noch in gutem Zustand sind wird der Vermieter etwas von der Kaution behalten (Ich weiss nicht wieviel) und es mit auf die Kaution des Nachmieters setzen, so dass er ggf. die Türen streicht. Dieser Satz, dass wir die Türen streichen müssen, gefällt mir garnicht.
Ist das auch rechtens?

Brauche schnellst möglich Hilfe, denn Morgen bekomme ich den Vertrag in die Finger zum unterschreiben.

Vielen vielen Dank für die gedult beim Lesen und für die schnelle Antwort.
Stichwörter: neue + wohnung

1 Kommentar zu „Neue Wohnung”

Susanne Experte!

zu1) Pastelltöne gelten noch im Rahmen des Möglichen, andere Farben müssen neu gestrichen werden- lila und pink muss der VM nicht hinnehmen. Dazu mal in der Rubrik Urteile suchen.

zu2) Eine Klausel wie beschrieben ist sicher nicht gültig, es gibt schon div. Urteile, dass der VM nicht grundsätzlich etwas verlangen kann, unabhängig vom Zustand.

Egal, ob eine Klausel gültig ist oder nicht, sieht es bei Kautionsgestellung i.d.R. so aus, dass nach Mietende der VM Kaution einbehalten will die der Mieter dann einklagen muss.

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