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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich bin seit gestern derb genervt und hoffe von Euch auf Hilfe.

Ich habe ca.13 Monate ein Wohnung in Mainz bewohnt und bin in der letzten Märzwoche ausgezogen. Die Wohnungsübergabe fand ohne Probleme statt. Der Verwalter hat nur geringe Malerarbeiten für nötig betrachtet und dies auch in das Übergabeprotokoll eingetragen. An der Wohnung waren, soweit mir bekannt ist, auch keinerleich Schäden.

Gestern rief ich den guten Mann wieder an um mich nach der Rückgabe meiner Kaution zu erkundigen. Er erzählte mir plötzlich daß er noch auf die Rechnung des SChreiners warten würde?!? Angeblich wäre eine Ablage durch Wasserflecken defekt und er hätte sie austauschen lassen. Dies würde mich ca.400€ kosten......ohne Worte.

Mir ist kein Schaden bekannt und auch nicht im Übergabeprotokoll vermerkt. Ich habe ihm gesagt daß ich das so nicht akzeptieren kann. Er solle nun mal endlich alles zusammentragen und wir würden dann noch einmal reden.

Wie soll ich mich verhalten? Ist solch ein Vorgehen überhaupt rechtens? Ich meine wenn ich etwas beschädigt haben sollte, so steh ich auch dafür gerade. Jedoch 2 Monate später etwas wegen einer "offentsichtlichen" Beschädigung auszutauschen ohne mich zu informieren find ich ziemlich derb......

Wer weiß RAT?!?
Stichwörter: angebliche + plötzlich + schäden

1 Kommentar zu „Plötzlich angebliche Schäden....”

Susanne Experte!

I.d.R. kann ein VM noch 6 Monate Schäden geltend machen. Ist aber ein Übergabeprotokoll vorhanden, kann er nur Schäden geltend machen, die hier vermerkt sind. Für den genannten Schaden kannst Du nicht haftbar gemacht werden, wenn er nicht im Protokoll steht. Dazu u.g. Urteil des BGH. Problem: werden die Kosten trotzdem von der Kaution abgezogen und lässt sich der VM/Verwalter auch nicht belehren, musst Du auf Kautionsauszahlung klagen.

Der Vermieter kann den Mieter nicht für Schäden verantwortlich machen, die im Wohnungsübergabeprotokoll nicht erwähnt sind (BGH VIII ZR 252/81).

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