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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe zur meiner Wohnung Garten angemietet. Aber durch den Garten führt ein Weg durch wo die anderen Bewohner durch gehen. Ich habe es Jahrelang toleriert. Der Vermieter hatte mir gesagt das die Mitbewohner durchgehen dürfen. Aber langsam geht uns das auf die Nerven und es ist einfach unschön. Wenn sie dann Abends gemütlich zusammensitzen kommt ein Bewohner geht einfach durch die Veranstaltung durch bzw. daran vorbei. Es ist quasi als ob durch Ihr Wohnzimmer die fremde Leute durch gehen. Am anfang ging das. Aber jetzt ist es unangenehm bis furchtbar. Was bitte könnte man da unternehmen. Bitte um Hilfe. Bitte.

Danke für euer bemühen...
Stichwörter: durchgang + garten

1 Kommentar zu „Garten und Durchgang”

Fressbaeckchen Experte!

Hi!

Grundsätzlich gilt ja, was im entsprechenden Mietvertrag vereinbart wurde. Ist der Garten im Wohnungsmietvertrag beinhaltet oder existiert ein extra Mietvertrag (was bedeuten würde, daß hier der Kündigungsschutz für Wohnraum nicht greift - bedenke das wenn du eine Veränderung willst!)?

Wenn man das Wegerecht der anderen Anwohner als vereinbart ansehen kann, hast du wohl keinerlei Chancen auf Veränderung.

Interessant scheint, worauf die Aussage des Vermieters, die "dürfen das" begründet ist - z. B. kann ja ein im Grundbuch verbrieftes Wegerecht auf dem Grundstück liegen. Sollte das jedoch nicht der Fall sein und der Vertrag keine Verpflichtung enthalten, den Durchgang zu dulden, so käme allenfalls noch in Betracht, daß ohne diesen Weg der Zugang zu anderen Anwesen etc. unmöglich oder unzumutbar erschwert wäre. Trifft dies auch nicht zu, so könnte ein Gericht entscheiden, daß du auch nach Jahren das Recht hast, den Durchgang zu verwehren - Miete ist schließlich ein eigentumsähnliches Recht.

Ralf

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