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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich hatte mal einen Untermieter, der seine Sachen bei mir im Keller abgestellt hatte. Die sind immer noch dort.

Ich will den Keller jetzt aber entrümpeln.

Wieviel Zeit muß ich ihm geben, damit er seine Sachen holen kann, bevor ich den Keller räumen kann / darf ?
Die Schwierigkeit besteht dabei noch darin, dass er mir 300€ schuldet, die ich auf diesem Wege auch eintreiben will.
Also entweder er gibt mir die 300€ und nimmt seine Sachen mit oder seine Sachen gehören mir.

Ich weiß das ist rechtlich bestimmt nicht ganz einwandfrei, aber nach meinem moralischen Verständnis eigentich OK.


In diesem unserem Lande gibts ja für alles ne Vorschrift, also warum auch nicht hierfür?

Also:
Wieviel Zeit muß ich ihm geben, muß ich ein Mahnverfahren mit Titel eröffnen oder oder oder.....

Würde mir bitte jemand helfen?

Vielen Dank im Vorraus!
Comax1
Stichwörter: entrümpelung + fristsetzung + kellers

0 Kommentare zu „Entrümpelung des Kellers - Fristsetzung”

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