Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Oma hat so einige Probleme mit ihren Vermietern. Derzeit geht es um die Hausreinigungspflicht inkl. Winterdienst.

Meine Oma ist nicht gewillt die Hausreinigung auszuführen (sie ist 83 Jahre) - D.h. jetzt nicht, dass sie es nicht könnte - sie ist einfach "bockig" und will es nicht machen.

Der Mieterverein sagte meiner Oma nun, dass sie die Hausreinigung nicht mehr in ihrem Alter durchführen müsste und der Vermieter nun die Kosten für einen Putzdienst zu zahlen hätte.

Nun verweist der Vermieter auf den Mietvertrag. Hierin ist geregelt, dass der Mieter nach Maßgabe der allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Hausordnung die zur gemeinsamen Benutzungen bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen zu reinigen hat. Des Weitern ist der Mieter auch verpflichtet die Schneebeseitigung und das Streuen bei Glatteis entsprechend den öffentlich rechtlichen Vorschriften durchzuführen.

Ich würde mich - bei aller Liebe zu meiner Oma - den Ausführungen des Vermieters anschliessen u. bin der Meinung, dass meine Oma "zur Not" einen Putzdienst bestellen und bezahlen müsste.

Da meine Oma sehr "klagefreudig" ist, möchte ich sie natürlich vor einer Vermieterklage schützen und im Vorfeld versuchen ihr die rechtliche Lage zu erklären.

Kann mir da jemand helfen?
Stichwörter: alte + hausreinigungspflichten + leute

2 Kommentare zu „Hausreinigungspflichten für "alte Leute" ??”

Fressbaeckchen Experte!

Ich kann dir da nur Recht geben - deine Ansicht ist wohl zutreffend. Ob dir das allerdings hilft ist eine andere Sache <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Wie es so schön heißt "pacta sunt servanda". Die erwähnten Klauseln im Mietvertrag sind so zulässig, d. h. sowohl Reinigung als auch Winterdienst können recht,äßig auf den Mieter abgewälzt werden. Auf die Leistungsfähig- oder willigkeit des einzelnen kommt es da nicht an. Wenn deine Oma nicht mehr will - oder auch tatsächlich nicht mehr kann, muß sie m. M. dafür Sorgen, daß die ihr obliegenden Pflichten in ihrem Auftrag und auch auf ihre Kosten erledigt werden.

Die Auskunft des Mietervereins halte ich für rechtlich nicht haltbar - so sie überhaupt so erteilt wurde.

Und schließlich geht es auch nicht darum, dem Vermieter einen Gefallen zu tun, sondern auch um soziales Verhalten den anderen Mietern ggü., die diese Pflichten sehr wohl erfüllen.
Vielleicht auch eine Sache der Persönlichkeit ... als Mitbewohner wäre ich z. B. gegen eine NETTE Bitte und vielleicht ein (? - siehe meinen Nick) Stück Kuchen sicher bereit, einer älteren Dame zu helfen.

Ralf

fin Experte!

Genau so ist es. Wohnt die Oma in einem Mehrfamilienhaus, so wäre dies noch Glück und einfach einem anderen Mieter für den zusätzlichen Dienst ein paar Euro in die Hand zu drücken.
Per Anzeige ist es oft schwer jemanden zu finden, der das bei Schneefall regelmäßig erledigt. Wenn niemand es macht, muss der Vermieter sich darum kümmern. Oma aber muß das dann selbstverständlich bezahlen.
Kein Mensch und kein Vermieter wird von einer 83jährigen verlangen selbst Schnee zu räumen. Sie muß aber dafür eine Ersatzperson finden oder zahlen, wenn das so im MV vereinbart wurde.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.