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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo erstmal,
wir sind nun seit zwei Monaten aus unserer Mietwohnung ausgezogen, das lief auch alles ohne Probleme ab.
Jetzt hat sich unser ehemaliger Vermieter bei uns gemeldet und verlangt insgesamt fast 1000 Euro an Nachzahlung für die Umlagen von 2004 und 2005 bzw 2006. Jetzt meine Frage: muß ich das bezahlen oder gibt es ne Art Verjärungsfrist für Umlagen ?

Außerdem kommt mir die Abrechung etwas merkwürdig vor, da ich eine Öl-Lieferung vom 20.01.06 bezahlen soll, die ich aber wegen meines Auszuges ja nicht vollkommen genutzt habe.
Stichwörter: verjährt + umlagenabrechung

1 Kommentar zu „Umlagenabrechung 2004 verjährt ?”

Susanne Experte!

Es kommt auf das Wirtschaftsjahr an (entspricht dem Abrechnungszeitraum)
Es wird immer vom Ende des Abrechnungszeitraums *plus* 12 Monate gerechnet, endet der Abrechnungszeitraum also am 31.12.2004, so hätte diese Abrechnung bis 31.12.2005 zugestellt werden müssen!
Abgerechnet werden dürfen pro Abrechnungszeitraum höchstens 12 Monate.

Würde in Deinem Fall das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entsprechen, so kann eine Abrechnung für 2006 kaum vorliegen, da grundsätzlich alle die auf Deine Wohnung entfallenen Kosten des gesamten Jahres anteilig gerechnet werden. (daher ist das mit dem Öl auch korrekt) Wenn der Vertrag zum 31. März beendet war, zahlst Du 3/12 aller Kosten, die in dem Wirtschaftsjahr auf Deine Wohnung entfallen. (auch wenn der Kaminkehrer erst im Herbst kommt.)

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