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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin neu hier und habe mal eine Frage.
Meine Tochter wohnte von August 2004 bis Ende April 2005 in einer 2 Zi-Wohnung. Sie zahlte laut Mietvertrag monatl. 40€ Nebenkosten. Jetzt rief der Vermieter bei ihr an und verlangte eine Nachzahlung von ca. 260€!
Meine Frage ist nun, ob das zulässig war, dass der Vermieter die Nebenkosten so niedrig ansetzte, da er ja nicht zum 1. Mal vermietete? Ausserdem hat sie im nachhinein festgestellt, dass des Strom der Heizungsanlage über ihren Zähler lief.
Kann mir einer helfen und einen Rat geben?

Danke schon mal.

Gruss Angelika
Stichwörter: nebenkostenabrechung

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechung”

immomaster aktiver Benutzer

hallo angelika,

der vermieter rief an?

das reicht für eine nachzahlung erst mal garnicht.

lassen sie sich eine detailierte betriebskostenabrechnung erstellen.

was den heizungsstrom angeht, so muss das entsprechend bei der betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden.

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