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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Abend,
ich habe das folgende Problem seit Stunden im Internet gesucht aber nichts weiter dazu gefunden.. also benötige ich eure Hilfe!
Mir ist am DO. Abend mein WG Tür Schlüssel abgebrochen, das ist ein Schlüssel der sowohl ins Wohnhaus als auch in die Wohnungstür passt!
Als ich am nächsten Morgen die Vermieter Firma informierte, bekam ich die Rückmeldung das kein Ersatzschlüssel für die Wohnung vorhanden ist und sie mir nur einen Schlüssel fürs Haus geben können! Das bestellen von einem neuen Schlüssel würde bis zu 4 Wochen dauern! Ich wohne in einer WG mit 2 Mitbewohnern und jetzt nurnoch 2 Schlüsseln, wie soll das für 4 Wochen gehen, muss mir der Vermieter keinen Schlüssel zur Verfügung stellen bzw. mir schneller als innerhalb von 4!! Wochen einen ersatz erbringen! kann ich irgentwelche anprüche stellen o.ä.?

MFG
KEyKEy
Stichwörter: abgebrochen + ohne + schlüssel + wochen

2 Kommentare zu „Schlüssel abgebrochen- 4 Wochen ohne..”

Rano Experte!

Nein, kannst Du nicht, weil:

Es ist rechtlich bedenklich wenn ein Vermieter / Verwalter einen Wohnungsschlüssel zurückbehält. Von daher ist der vorliegenden Aussage Glaube zu schenken.
Abgesehen davon gibt es Regelungen, wie eine Verwaltung Schlüssel zu lagern hat. Nämlich möglichst gut diebstahlgeschützt. Das bedeutet, dass die Schlüssel die die Verwaltungen halten (i.d.R. die Generalschlüssel) im Safe lagern müssen. Bei einer Verwaltung die vielleicht 10.000 Wohnungen verwaltet, ist schon aus diesem Grunde naheliegend, dass sie keine Schlüssel für jede Wohnung vorhalten können.
Soweit meine Erfahrung reicht, ist eine Lieferzeit für einen nachbestellten Schlüssel eines Schließsystems von 4 Wochen allerdings etwas hoch gegriffen. Dies liesse sich gewiß auf 10 Tage bis 14 Tage drücken.

Vorschlag:
Kauft für die Zeit ein billiges Schloß mit drei Schlüsseln im Baumarkt und baut es so lange ein.

Etwas dreist finde ich es, nun irgendwelche Ansprüche geltend machen zu wollen, die auf Deiner eigenen Schusseligkeit beruhen!

Gruß
Ralph

Keykey

14 Tage wäre meine bzw. die schmerzgrenze meiner mitbewohner gewesen, aber 4 wochen? das ist ein Monat an dem ich an meine Mitbewohner gebunden bin um überhaupt die Wohnung nutzen zu können! und muss mir dann in der Vermiter Firma Vorschläge wie "wie wärs wenn sie durchs Fenster einsteigen?" mit einem lächeln anhören! Ist es denn so einfach ein neues schloss einzubauen und nicht verboten?

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