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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe die Boardsuche schon verwendet und leider keine hilfe gefunden.
Wir haben imMai 2006 eine Nebenkostenabrechnung erhalten, in der sich der Betrag der Gebäudehaftpflicht für ein 3 Parteien- Miethaus von
333,35€ in 2003 über 672,97€ in 2004, auf 864,53€ gesamt erhöht hat.
Im Jahr 2005 haben wir bei der Hausverwaltung direkt Einspruch eingelegt und die Nachzahlung um den strittigen Betrag gekürzt.
Es kam kein Widerspruch seitens der H.-Verwaltung.
Die Nachzahlung erfolgte am 22.03.05 die Neue Abrechnung kam am 24.05.06 mit Datum vom 09.05.06. Der Differenzbetrag erschien ebenfalls auf der Abrechnung.

Nun meine Fragen:
Darf der Vermieter die Versicherung wechseln und die Beiträge ohne Rücksprache fast verdoppeln?
Muss ich den gekürzten Betrag und den neuen Betrag zahlen?
Gibt es Dazu schon Urteile?
Danke,
der michel

0 Kommentare zu „Gebäudeversicherung fast verdoppelt”

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