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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo
Ich bräuchte Eure Hilfe so schnell als möglich.
Wir haben unsere Wohnung zum 31.05.06 fristgerecht gekündigt und wir müssen gemäß Mietvertrag nur "Besenrein" übergeben!!!

Heute bin Ich jedoch vom Vermieter angesprochen worden, dass es meine Pflicht sei, die Garage zu streichen. Wir wohnen jetzt 5 Jahre in der Wohnung und in der Garage wurde einmal von uns von Schimmel befreit und gestrichen, es sind jedoch übliche Gebrauchspuren vorhanden.

Jetzt habe Ich im Internet bereits einige Informationen gefunden, in denen die Rede davon ist, dass der Vermieter für Keller und Garage verantwortlich ist. Leider konnte Ich jedoch keine rechtliche Quelle zu dem Thema finden, es wäre nett wenn Ihr mir helfen könntet.
Stichwörter: garage + gestrichen

0 Kommentare zu „Muss die Garage gestrichen werden?”

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