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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Morgen.

Wir haben ein Problem mit unserem Vermieter und einer anderen Familie.
Wir wohnen seit 34 Jahren im 1. Stock eines 2 Familienhauses.
Die im Erdgeschoss wohnen seit ca 4 Jahren im Haus.
Wir haben 25 Jahre lang den Garten gepflegt und die Miete ist immer pünktlich bezahlt worden.
Nun dürfen wir den Garten erst mitbenutzen, wenn wir die anderen Mieter um Erlaubnis fragen.
Die Vermieterin sagte sie hätten den Garten mitgemietet.
Vor 34 Jahren haben wir keinen schriftlichen Mietvertag gemacht.
Alles wurde bis jetzt mündlich verabredet und eingehalten.
Meine Frage in die Runde ist nun, was kann ich tun und wie lang ist die Kündigungszeit.

1 Kommentar zu „Gartennutzung nach 34 Jahren Mietverhältniss”

fin Experte!

Wenn Sie keinen Mietvertrag haben und damit auch die Gartennutzung nicht geregelt ist, so ist das nun natürlich schlecht. Auf jeden Fall sollten Sie sofort mit der Gartenpflege aufhören wenn Sie den Garten nicht mehr benutzen dürfen. Jedesmal die anderen Mieter zu fragen, ist natürlich nicht zumutbar. Evtl. sollten Sie sich bei einem Anwalt erkundigen, ob nicht durch die langen Jahre nicht etwas wie ein Gewohnheitsrecht entstanden sein könnte. Kündigen können Sie die Wohnung mit einer 3monatigen Kündigungsfrist. Da Sie keinen Mietvertrag haben, greift die gesetzliche Kündigungsfrist.

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