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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wie verhält es sich eigentlich, wenn Mieter und Vermieter wegen Sanierungsbedarf einer ca.100-jährigen maroden Fachwerkhaushälfte (Fußbödenerneuerung, Badeinbauten etc.) eine Mietdauer von 10 Jahren vereinbaren und nach 6 Monaten Mietzeit und kostenaufwendiger Sanierung die fristlose Kündigung seitens des Vermieters erfolgt ?
Dabei ist die Begründung 'wegen erheblichen Eingriffs in die Bausubstanz' lediglich vorgeschoben und wird nicht näher erläutert. Hinweise auf Einspruchsfristen etc. sind ebenfalls nicht enthalten. Es wird dem Mieter lediglich gestattet die Wohnung nach Ablauf von 3 Monaten in vertragsgemäßem Zustand (d.h. fertig saniert !) zu übergeben und bis dahin zu räumen.

Kurz vor der Kündigung wird seitens des Vermieters nocht versucht das Haus an den Mieter zu verkaufen und danach soll der Verkauf dergestalt übers Knie gebrochen werden, daß man sich vom nun nicht mehr nützlichen Mieter zu entledigen versucht. (. . . ihn möglicherweise damit zu nötigen versucht, doch noch kurzfristig zu kaufen ! )
Der Hintergrund der Kündigung könnte allerdings auch sein, daß der Vermieter (der übrigens zwei Mehrfamilienhäuser besitzt) mittlerweile einen anderen Kaufinteressenten hat, der das Objekt abreißen lassen möchte, um nach Neubau einer Wohnanlage mehr Rendite erzielen zu können . . .

Anzumerken ist, daß vor Einzug und Beginn der Sanierung ein ordentlicher 10-Jahres-Mietvertrag erfolgte, der die vereinbarten Baumaßnahmen durchaus treffend beschreibt und bei Auszug sogar eine Kostenübernahme seitens des Vermieters vorsieht ! (Die spätere Übernahme des Hauses durch den Mieter war zwar angedacht, wurde aber nicht schriftlich fixiert, was ohne notarieller Beurkundung ohnehin keine Rechtwirksamkeit gehabt hätte)



Folgende Fragestellungen stehen nun im Raum:

Ist ein Widerspruch bei fristloser kündigung unumgänglich bzw. wann müßte er spätestens erfolgt sein. Ist dieses bei der Entscheidung innerhalb einer eventuellen Räumungklage elementar oder wird in so einem Klageverfahren unabhängig davon entschieden ?

Sind Kündigungen in dieser Form überhaupt formal richtig, rechtlich zulässig bzw. rechtswirksam ?

Welche Bestandteile muß eine Kündigung überhaupt haben um rechtswirksam zu sein und wie sind die Chancen des Vermieter zu beurteilen sein Vorhaben rechtlich durchzusetzen ?
Würde er sich dabei nicht unter Umständen dem Verdacht des Betruges aussetzen, da er den Mieter durch Vorgabe einer 10-jährigen Mietdauer zu kostenaufwendigen Sanierungsarbeiten an seiner maroden Immobilie veranlasste, um danach allein von deren Wertsteigerung zu profitieren ?


Dem Mieter wurde bisher geraten nicht in Panik zu verfallen, da das Bestreben des Vermieters innerhalb einer etwaigen Räumungsklage mangels genauerer Begründung und der Durchschaubarkeit seiner waren Absichten sowieso scheitern würde. Für den Fall das es innerhalb der 10-jährigen Mietzeit zu Rechtstreitigkeiten komme sollte, sei noch der rechtzeitige (?) Abschluß einer Rechtschutzversicherung anzuraten - ansonsten solle er die Sache in Ruhe auf sich zukommen lassen bzw. erst kurz vor dem in der Kündigung ausgesprochenen Räumungs- und Übergabetermin per Einschreiben zu widersprechen.

Was ist von diesem Vorschlag zu halten ?



Danke und Gruß an alle !

0 Kommentare zu „Fristlose Kündigung bei 10Jahres-Mietvertrag & Sanierung”

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