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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
A, B und C sind Hauptmieter eines WG-Mietvertrags.
Es kommt zwischen A und C zu Problemen. Aufgrund häufiger Besuche von A's Freund X (ca. 1-2 Übernachtungen pro Woche) fordert C von A einen Abschluss einer Haftpflicht für X sowie eine um 1/2 höhere Beteiligung an Strom und Nebenkosten sowie eine Kaution in der 1/2 Höhe der restl. WG-Bewohner. A ignoriert die Forderungen des C.

Schliesslich fordert C die A auf einer Kündigung zuzustimmen. B und C haben zugestimmt. Für den Fall, dass A nicht zustimme droht C mit Klage. Als Gründe gibt C an, dass A einmalig einen Brief des B unberechtigt geöffnet habe und einmalig Eigentum des B zerstört im Glauben es stünde im Eigentum des C, sowie die obengenannten Probleme die zu einer zerrütteten Kommunikation geführt hätten.
Zusätzlich behauptet C es sei ihm unmöglich einen Nachmieter zu finden, da A die Kommunikation erschwere und weitere Korespodenz nur über deren Rechtsbeistand wünsche.

Die A ist bereit selbst den Nachmieter für C zu suchen, wenn dieser den Zugang zum Zimmer ermöglicht.
A entgegnet das Öffnen des Briefes sei versehentlich geschehen und die Zerstörung sei in dem Zusammenhang zu sehen, dass sie dem C die Nutzung ihres Telefonanschlusses untersagt hatte und so nur dessen, trotz Untersagung, angestellten Versuch der Weiternutzung unterbinden wollte. Zudem werde sie den Schaden an besagtem Gerät beheben lassen oder Ersatz beschaffen.
Frage:
Hat eine Klage von C (und B) auf Zustimmung zur Kündigung aussicht auf Erfolg ?

mfg

david

0 Kommentare zu „WG-Mietvertrag Klage auf Zustimmung zur Kündigung”

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