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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne allein in einer 1-Zimmer-Wohnung.

Seit ein paar Wochen sind meine Tochter und Enkelin zu Besuch.
Meine Vermieterin will nun die nächsten Nebenkosten für Mehrbedarf, also insgesamt 3 Personen, berechnen.

Wie lange ist "besuchsweise"?
Im Vertrag steht: "Der Mieter ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters weder zu einer Untervermietung der Mieträume noch zu einer sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte, ausgenommen besuchsweise sich aufhaltende Personen berechtigt."

Ab wann darf die Vermieterin erhöhte Nebenkosten abrechnen?

Gibt es Grundsatzurteile?

Vielen herzlichen Dank.
Bea
Stichwörter: wohnung + besuch + eilt + erlaubt + lange

0 Kommentare zu „EILT SEHR!! Besuch in der Wohnung. Wie lange ist erlaubt?”

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