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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallihallo, liebe Leute,

habe folgendes Problem: trotz mehrmaliger Ankündigung seit Februar 06 erneuert mein Vermieter das unterdimensionierte, veraltete Heizungssystem nicht (Umluft-System aus den 60ern). Aber nachdem mir auch jetzt ein Heizungsfachmann mitteilte, daß trotz ev. Erneuerung mit einem passenden Heizmodul aus der damaligen Zeit ich meine Wohnung schwerlich im Winter angenehm warm bekomme, bin ich nun ziemlich frustriert. Darüberhinaus weist die Wohnung weitere Mängel wie fehlende Bodenisolierung, Lärmbelästigung durch Garagenbelüftung insb. nachts und fehlende Trittschalldämmung auf.

Mittlerweile möchte ich eigentlich nur noch raus aus der Wohnung, um nicht nochmal kältere Tagen in meiner hellhörigen Wohnung zu verbringen.

Könnte ich bei der Chance auf Umzug auch meinen Mietvertrag fristlos kündigen?
Oder muss ich meinem Vermieter erst zukünftige Mietminderungen ankündigen ?

Am liebsten möchte ich wieder ausziehen - und die Chancen hierorts stehen gut, kurzfristig gute Wohnungen zu finden.

Hoffe auf Eure Tipps bzw. Hinweise.

Grüsslins,
BENATZKI ))

1 Kommentar zu „Fristlose Vertragskündigung bei erheblichen Wohnungsmängeln”

Christoph_A. Experte!

Die Mängel dürften kaum einen Grund zur fristlosten Kündigung darstellen. Deswegen kannst du wohl nur mit drei-monatiger Frist kündigen, was jedem Mieter zumutbar ist, wie schon der BGH entschieden hat.

Falls denn ein Mangel vorliegt, der zur Mietminderung berechtigt (das ist von verschiedenen Faktoren abhängig), erst den VM zur Beseitigung mit ausreichender Fristsetzung auffordern, um dann gegebenenfalls eine Mietminderung durchzuführen.

Aber in Deinem Fall scheint ein Auszug wohl der bessere Weg zu sein. Aber nur mit drei-monatiger Frist.

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