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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Nabend zusammen.

als ich eben nach Hause gekommen bin, hatte ich einen Zettel an der Tür, das ich mich bei meinem Vermieter melden soll.

Klar, hat natürlich einen Grund.
Das Schloss war auch ausgewechselt.

Also hier mal die vorgeschichte:

Ich bin derzeitig Schüler und bekomme BaFöG.
Diese habe ich allerdings erst seid diesem Monat bekommen und konnte geschlagene 3 fast 4 Monate meine Miete nicht zahlen, das die Bafög stelle solang in der Bearbeitung benötigt hat.

Ich hatte alles soweit mit meinem Vermieter abgeklärt, das die Miete ab dem Monat Juni 2006 wieder kommt und auch die Nachzahlung der letzten Monate.

Jetzt hab ich allerdings eine Pfändung auf dem Konto, und konnte meinem Vermieter sein Geld nicht geben.
Und er sagt, das er die Schlösser zur Wohnung erst dann austauscht, wenn ich einen Bürgen habe, oder eben, er sein Geld bekommt.

Ist das so Rechtens ?!?
Ich kann ja nicht mal in die Wohnung, um mir meine nötigstens Sachen zu holen,.
Stichwörter: ausgewechselt + schloss

4 Kommentare zu „Schloss ausgewechselt !!”

fin Experte!

Das ist nicht rechtens. Der Vermieter kann Dir den Zutritt zu der Wohnung nicht verweigern, nur die Kündigung aussprechen. Hat er das gemacht? Wenn nein, dann darf er garnichts machen, denn Du weißt ja von nichts. Die Schlösser darf er auch nicht austauschen.
Allerdings solltest Du für die Zukunft begreifen, dass man keine Wohnung mieten kann, wenn man diese nicht bezahlen kann. Auch kann man von Bafög keine 3-4 Monatsmieten nachzahlen und auch sonst noch leben. Das muss man sich vorher überlegen. Wenn man eine Wohnung mietet, dann muss das Geld dafür ab Mietbeginn da sein.
Leider bleibt Dir fast nur noch die Möglichkeit zu einem Anwalt zu gehen, damit Du in die Wohnung kannst. Diesen wirst Du zunächst aber auch erst mal selbst bezahlen müssen.

Christoph_A. Experte!

Natürlich steht dem VM das Recht zu, den Vertrag zu kündigen, wenn die Mietzahlungen ausbleiben. Andererseits darf der VM aber auf keinen Fall einfach so in die Wohnung eindringen und das Schloss austauschen. Das dürfte den Tatbestand des Hausfriedensbruches erfüllen.

Er kriegt dich nur aus der Wohnung raus, wenn er Dich ordnungsgemäß kündigt und anschließend eine Räumungsklage durchficht, falls Du nicht ausziehen solltest.

Fordere den VM auf, sofort dafür Sorge zu tragen, daß er Dir wieder Zutritt zur Wohnung verschafft. Ob sich ein Schlüssseldienst bereit erklärt, das Schloss für Dich auszutauschen, weiß ich nicht. Der Schlüsseldienst wird sich natürlich fragen, warum hat der Mieter keinen Zugang zur Wohnung. Wahrscheinlich dürfte es der Schlüsseldienst ablehnen.

Jan-MI

Es ist ja nicht so, das ich erst seid 4 Monaten dort Wohne.
Ich Wohne in der Wohung schon knapp 1 Jahr und habe mit meinem Vermieter auch darüber gesprochen, dass er dann und sein Geld bekommt.

Das es jetzt anders gekommen ist, da kann ich ja auch nichts zu.
Ich hab wie gesagt gestern mit meinem Vermieter Telefoniert und er meinte zu mir, das ich erst wieder in die Wohnung komme, wenn das Geld bei ihm ist.

Es wurde weder eine Kündigung ausgesprochen/Post/Telefon oder sonstwas.
Wobei ich mir eigentlich sicher bin, das sowas ja immer schriftlich sein muss.

Also wenn ich heute Abend keinen Zutritt zu meiner Wohnung bekomme, verschaffe ich mir selbst einen.
Ob jetzt per Schlüsseldienst oder eben anders.
Weil Schlüsseldienst ist ja nicht gerade billig so wie ich das mitbekommen habe.

Jan-MI

So hab jetzt auch gleich die Fristlose Kündigung bekommen.
Hab mich mal hier durchs Forum gewühlt und auch so durchs Netz.

Habe auch gelesen, dass der VM auch einen Grund in die Kündigung schreiben muss, welches schonmal nicht der Fall ist.

Und dann soll ich bis nächste Woche Mittwoch, also zum 14.06.2006 raus sein.
Öhm... ist das Rechtens ?!?

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