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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe zum 01.05.2006 eine Wohnung gemietet. Da ich mir nicht sicher war ob oder ob ich es nicht lang hier aushalte (sehr laute Straße direkt vor dem Fenster, kein Schallschutz) hatte ich mich vorher informiert inwiefern Mindestlaufzeit in Mietverträgen noch eine Rolle spielt. Nach meinem Wissensstand bestand für den Mieter nur noch die Kündigungsfrist von 3 Monaten, alle anderen Klauseln wären ungültig.

Ich hatte meinen Makler gebeten dies dem Vermieter bei Erstellung des Mietvertrages mitzuteilen, und dementsprechend keine derartige Klausel im Mietvertrag unterzubringen. Nun, bei der Unterzeichnung war dennoch eine Mindestmietzeit von einem Jahr aufgeführt. Als ich soeben meinen Vermieter anrief um Ihn zu informieren das dies nach meinem Wissen ungültig sei, meinte er, "Es sei unter §20 - Sonstige Vereinbarungen aufgeführt, und nach seinen Informationen daher gültig".

Könnte mir da jemand helfen?

Vielen Dank im vorraus!
Stichwörter: mindestmietzeit

1 Kommentar zu „Mindestmietzeit”

Susanne Experte!

Ein beidseitiger Kündigungsausschluss von einem Jahr ist eine gültige Klausel und Du hast unterschrieben-keine Kündigung vor einem Jahr Mietzeit.

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