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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Ich bin Hauptmieter einer Wohnung und wohnte bis vor kurzer Zeit mit zwei männlichen Mitbewohnern zusammen.
Nun hat sich einer der beiden entschlossen mit seiner Freundin zusammenzuziehen und mit Datum des 15.05.2006 gekündigt.
So weit so gut.
Einen Monat später, am 19.06.2006 ist er dann aus unserer Wohnung aus- und in die neue eingezogen. Im Mietvertrag war seinerzeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten fixiert worden, jedoch spricht mein ehemaliger Mitbewohner nun davon ab dem 1.7. nur noch die Hälfte der Kaltmiete zu zahlen. Im Moment zahlen wir jeder 280€ im Monat, davon entfallen 220€ auf die Kaltmiete, 20€ auf Telefon und Internet und 40€ auf Strom, Wasser und Gas.

Seine Begründung ist, dass er bereits seit einem Monat einen Nachmieter sucht, wovon ein Teil uns, den beiden Verbliebenen jedoch nicht zusagten, während der andere Teil der in Frage kommenden uns sehr wohl gefiel, diese jedoch absagten. Er, der Ausziehende meint, er habe rechtlich lediglich 3 Personen als potentiellen Nachmieter zu präsentieren, danach sei seine Pflicht getan. Ist dies wirklich der Fall? Welchen Sinn hat dann die Kündigungsfrist von 3 Monaten, wenn diese so leicht auszuhebeln sein sollte?
Nun zu meiner Frage: Darf er trotz der noch bis zum 15.08.(!)2006 bestehenden Kündigungsfrist einfach weniger Miete zahlen? Ich kann zwar verstehen, dass es ihm unter den Nägeln brennt, zur Zeit Zimmer in zwei Wohnungen zu haben, jedoch wollen wir nicht die Leittragenden sein und für seine Entscheidung geradestehen.

Über Resonanz würde ich mich sehr freuen, vielen Dank im Voraus für die Antwort!

LG, Alex
Stichwörter: lange + muß + wg + auszug + gezahlt

2 Kommentare zu „Wie lange muß nach Auszug aus WG gezahlt werden?”

RA Meyer zu Schlochtern Experte!

Hallo Alex,

Ihr Untermieter unterliegt einem weitläufigen Irrtum. Es gibt keine gesetzliche Regelung, nach der das Mietverhältnis aufgehoben wird, wenn der kündigende Untermieter (oder Mieter) drei Nachmieter benannt hat. Dies führt auch nicht zu verbesserten Mietkonditionen!

Dies gilt auch in Ihrem Fall. Die Untermiete ist ungekürzt bis zur Beendigung des Mietverhältnisses zu zahlen.

Informieren Sie sich auch unter http://www.wengersky http://www.wengersky.de <!-- w --> oder http://www.mzsonline http://www.mzsonline.de <!-- w -->, dort unter Mietrecht, dort unter Aufhebungsvertrag.

Mit freundlichen Grüßen

Meyer zu Schlochtern

Alex1983

Sehr geehrter Herr RA Meyer zu Schlochtern,

haben Sie vielen Dank für Ihre rasche und hilfreiche Antwort!

Mit besten wünschen,

Alex

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