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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich möchte meinen Stromtarif wechseln.
Dieser neue Tarif setzt aber einen neuen Stromzähler für 45€ vorraus.
Nun stell ich mir die Frage ob ich die Kosten übernehmen muss oder mein Vermieter.
Ich meine wenn ich ausziehe kann ich ja nicht einfach den Stromzähler mitnehmen
Da ich eh nur noch 1 Jahr hier wohnen werde, würde sich die Anschaffung für mich nicht lohnen

mfG
Stichwörter: neuer + stromzähler

4 Kommentare zu „Neuer Stromzähler”

kansasbeige

... ich finde es im Grundsatz schon unverschämt, selbst Geld sparen zu wollen und dem Vermieter die 45,00 € aufs Auge drücken zu wollen.

Schlichtweg zum ko...

kansasbeige

Rano Experte!

Die Rechnung ist einfach:

Wenn die Einsparung durch den Anbieterwechsel in der begrenzten Zeit noch nicht einmal die 45€ ausmacht: Nicht wechseln.

Auf die andere Fragestellung mag ich auch nicht eingehen. <!-- s :-( --><!-- s :-( -->

RA Meyer zu Schlochtern Experte!

Hallo Lofesto,

der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem gebrauchstauglichen und zum Vertragszweck geeigneten Zustand zu überlassen. Ist die Wohnung mit Strom und einer Vorrichtung zur Stromerfassung ausgestattet, so ist der Vermieter seiner Verpflichtung nachgekommen.

Es besteht mithin - mit Ausnahme von Fällen besonderer Härte - kein Anspruch gegen den Vermieter auf Bezahlung des Auswechselns eines funktionstüchtigen Stromzählers. Da es sich um eine nicht unerhebliche Veränderung der Wohnung handelt, bedarf es vielmehr der Zustimmung des Vermieters zu einer solchen Maßnahme, die dann auf Kosten des Mieters durchzuführen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Meyer zu Schlochtern

lofesto

Hallo Lofesto,

der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem gebrauchstauglichen und zum Vertragszweck geeigneten Zustand zu überlassen. Ist die Wohnung mit Strom und einer Vorrichtung zur Stromerfassung ausgestattet, so ist der Vermieter seiner Verpflichtung nachgekommen.

Es besteht mithin - mit Ausnahme von Fällen besonderer Härte - kein Anspruch gegen den Vermieter auf Bezahlung des Auswechselns eines funktionstüchtigen Stromzählers. Da es sich um eine nicht unerhebliche Veränderung der Wohnung handelt, bedarf es vielmehr der Zustimmung des Vermieters zu einer solchen Maßnahme, die dann auf Kosten des Mieters durchzuführen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Meyer zu Schlochtern[/quote:094f4]

Danke schön.

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