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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

was bedeutet es, wenn im Mietvertrag "Die Wohnung muß im Ordnungsgenäßem zustand übergeben werden" steht.
Zu Schönheitsreparaturen und/oder Renovierung ist im Mietvertrag nichts zu finden, eben nur diese eine Klausel! Der Vermieter verlangt, daß die Wohnung komplett renoviert wird, ist das zulässig? (Wohndauer ca. 1,5Jahre).

MFG Jens

1 Kommentar zu „"Ordnungsgemäßer Zustand" der Wohung bei Wohnungsü”

fin Experte!

Nach nur 1,5 Jahren Wohnzeit brauchen Sie überhaupt nichts zu renovieren, zumal darüber ja scheinbar nichts im Mietvertrag vereinbart wurde.
Lassen Sie sich also darauf nicht ein. "Ordnungsgemäßer Zustand" bedeutet i.d.R. leer geräumt und gereinigt. Dübellöcher sollten weitestgehend unsichtbar zugeschmiert werden. Fenster und Bad sollten geputzt und alle Veränderungen beseitigt werden, falls Sie welche gemacht haben.

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