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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, wir ziehen nächsten Monat nach 1,5 jähriger Mietzeit aus unserer Wohnung aus. Die Wohnung wurde damals frisch gestrichen übernommen. In unserem Mietvertrag steht nun: "Der Mieter hat mit seiner Unterschrift zur Kenntnis genommen, daß die Wände und Decken mit weißer, wischfester Dipersionsfarbe zu streichen sind, wenn das Mietverhältnis mehr als 6 Monate besteht." Meine Frage lautet nun, müssen wir wirklich nach so kurzer Mietzeit die komplette Wohnung, also auch die Decken, streichen? Oder ist die Klausel ungültig? Man muss dazu sagen, die Wohnung sieht aus wie neu. Bin für jede Hilfe dankbar Gruß Heiko
Stichwörter: streichen + thema + auszug

1 Kommentar zu „mal wieder das Thema "Streichen bei Auszug"”

Susanne Experte!

Meiner Meinung nach ist die Klausel ungültig, weil der VM 1. verlangt, dass die Wohnung in einer bestimmten Farbe gestrichen werden soll und 2. die genannten 6 Monate viel zu kurz sind und damit einen erheblichen Nachteil für den Mieter darstellen.
Wenn man bedenkt, dass in gültigen Quotenklauseln der Mieter nach 1 Jahr Mietzeit lediglich eine Beteiligung zahlen muss.
Auch weil der Zustand der Wohnung keinerlei Rolle spielt.

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