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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo! Ich habe eine dringende Frage. Darf der Vermieter einfach einen Schlüssel behalten? Ich habe jetzt schon ein paar Mal mitbekommen, daß er ohne Ankündigung in unsere Wohnung ist. Er hat auch schon Handwerker in die Wohnung geschickt, obwohl wir nicht da waren, ohne das wir vorher darüber informiert wurden. Jetzt haben wir die Wohnung gekündigt. Heute hat der Vermieter um 14 Uhr bei mir angerufen, genauso meinen Vater, der auch im Mietvertrag steht, da der Vermieter mich nicht erreichen konnte. Er wollte um 15 Uhr einen Besichtigungstermin, obwohl wir erst in drei Monaten ausziehen. Ich war heute den ganzen Tag unterwegs. Als ich nachhause kam, bemerkte ich, daß die Tür abgeschlossen war, obwohl ich nie abschließe. Was kann ich also nun rechtlich (Österreich) machen, um mich dagegen zu währen? Kann ich meinen Vermieter verklagen? Vielen lieben Dank für eine Antwort im Voraus! Lg, Angelika Haug
Stichwörter: vermieter + wohnungsschlüssel

2 Kommentare zu „Wohnungsschlüssel Vermieter”

Susanne Experte!

In Deutschland ist das Hausfriedensbruch, muss aber bewiesen werden, daher am besten auf frischer Tat ertappen.
Oder für die Zeit bis Mietende ein anderes Schloss einbauen, bei Auszug das Alte wieder einsetzen.
In D darf der VM ohne Absprache bzw. schriftl. Vereinbarung ohne Wissen des Mieters keinen Schlüssel einbehalten.

tignosa 22.07.2013 00:39

Hallo Angelika,
puh, ich hab fast den Eindruck, deinen Vermieter zu kennen. Hatte das "Vergnügen" 2 Jahre lang, außerdem hat er meine Post gelesen und sich noch ein paar Sachen geleistet, ich kann nicht ins Detail gehen, weil das Verfahren noch läuft. Also, es ist in Österreich Besitzstörung, Hausfriedensbruch ist anders geregelt. Der Vermieter darf nur bei Gefahr im Verzug in deine Wohnung, ansonsten muss er dir 3 Tage vorher Bescheid geben. Du kannst also eine Besitzstörungsklage machen. Würd ich aber nicht gleich. Ich rate dir, werde Mitglied im Mieterschutzverband. In jedem Bundesland gibt es einen. http://www.mieterschutzverband.at/ Die schicken deinem Vermieter ein paar nette Briefchen, wird ihn sicher freuen. Sollte es nichts nützen, besprich dich mit deinem Berater. Das sind Profis, denen ist nichts Menschliches fremd. Evtl. werden sie dann Klage erheben, die können dich "in den unteren Instanzen" vertreten bzw. wissen, wer gute, auf Mietrecht spezialisierte Anwälte sind. Wichtig: zahl deine Mieten immer pünktlich, um deinem Vermieter keine Angriffsfläche zu bieten (Klagsgrund!!!)

Glg tig

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