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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich bin neu und gerade etwas aufgebracht, daher verzeiht, wenn ich womöglich eine Frage stelle, die bereits beantwortet wurde.

Meine Frau und ich haben im Mai einen Mietvertrag für eine Wohnung ab 1.8.06 unterschrieben. Zuvor haben wir uns die Wohnung gemeinsam angesehen. In der Wohnung stand noch ein großer Kleiderschrank und ein maßgefertigtes Wandregal. Diese beiden Gegenstände bot uns die Vermieterin, die gleichzeitig Eigentümerin ist, zum Kauf an.
Nach 2 Tagen Bedenkzeit lehnten wir das Angebot ab, da wir eigene Schränke haben und den Raum, in dem das Wandregal steht (ein halb abgetrennter Raum) gern als Arbeitszimmer nutzen würdenda dort ein Schreibtisch ideal hin passt.

Doch jetzt auf einmal weigert sie sich, das Regal zu entfernen. Ihre Argumente waren, daß es ein maßgefertigtes Stück sei, das nur vom Möbelschreiner mit 5-stündigem Arbeitsaufwand zu entfernen sei, sie selbst keinen Platz dafür hätte, ein weitere Nachmieter (nach uns) es vielleicht gerne nehmen würde und es ihr einfach zu schade wäre, um es abgebaut im Keller vergammeln zu lassen.
Aber es kann doch nicht sein, daß sie uns nötigt, Möbel zu übernehmen, die wir nicht haben wollen. Der Raum ist damit für uns unnutzbar, da sich das angedachte Arbeitszimmer so nicht realisieren lässt.

Im Mietvertrag ist nichts vermerkt, lediglich der PKW-Stellplatz ist angegeben. DerPunkt "Nicht vermietet sind folgende zurückgelassenen Einrichtungen des Vormieters:" ist gestrichen, d.h. leer.

Was kann ich tun? Bitte, dringend!!!!
Stichwörter: vermieterin + will + möbel + räumen

1 Kommentar zu „Vermieterin will Möbel nicht räumen”

fin Experte!

Nur wenn im Mietvertrag steht, dass die Möbel Bestandteil der Wohnung sind, müssen Sie diese übernehmen (nicht mal kaufen). Wird die Wohnung leer vermietet, so kann die Vermieterin Sie nicht dazu zwingen diese zu übernehmen oder gar abzukaufen. Hier bleibt Ihnen nichts anderes übrig als sich mit Ihrer Vermieterin zu einigen, definitiv sagen oder schreiben, dass Sie die Möbel nicht übernehmen. Gibt es keine Einigung, überlegen ob Sie den Mietvertrag nicht besser rückgängig machen können.
Denn Ärger bereits am Anfang ist kein gutes Omen für ein gedeihliches Mietverhältnis.

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