Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich möchte bald aus meiner Wohnung ausziehen.
In meinem Mietvertrag steht unter dem Absatz Kündigung:
"Das Kündigungsrecht des Mieters und des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften."
sowie
"Beide Parteien können den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Vorschriften fristlos kündigen."[/b:d9186]
Heißt das, die Kündigung kann bei jetziger Einreichung schon(wie von mir angestrebt) zu Ende August wirksam werden oder erlegt mir dei Passage "nach den gesetzlichen Vorschriften" doch die übliche 3-monatige Frist auf?
Danke
Stichwörter: fristlose + genau + kündigungwas + recht + bedeutet

3 Kommentare zu „Recht auf fristlose Kündigung-Was bedeutet das genau?”

Curo2000 Experte!

Nein, d.h. Du kannst mit 3-Monats-Frist kündigen. Fristlos nur aus wichtigem Grund.

kingtubby

Danke für die Antwort erstmal. Unter dem Link fand ich aber folgende Passage:

Wenn im Mietvertrag ausdrücklich eine kürzere Kündigungsfrist für den Mieter vereinbart ist, kann der sich auf die kurze Kündigungsfrist berufen.[/quote:ea970]
Kommt das hier nicht zum Tragen?

Curo2000 Experte!

Nein, das wäre in deinem Fall z.B. wenn die Wohnung unbewohnbar ist, der Vermieter Dir kündigt weil Du die Miete nicht zahlst etc...

Da Du aber "ordentlich" kündigst hast Du die gesetzlichen 3 Monate, eine kürzere Kündigungsfrist würde bedeuten, dass es im Mietvertrag explizit drin stehen müsset, so, z.B. "die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat"[/i:6dda3] oder so.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.