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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich sitz grade in Schwierigkeiten, die ich gern an den Herrn Vermieter weitergeben möchte.

Also: Meine Wohnung in der ich 1,5 Jahre wohne habe ich neulich nachgemessen und rausgefunden, dass sie ganze 7qm kleiner ist als im Vertrag festgelegt - also über 10% (und das bei großzügiger Bemessung).

1.) was muss ich machen, wenn ich diese zuviel gezahlte Miete zurückfordern kann?
2.) Kann ich Kaution und alte NK Rechnungen jünger als 1 jahr zurückfordern. (Stichwort: Verjährung)
3) Kann ich die Miete überhaupt zurückfordern und wieviel ?

Bitte um rasche Hilfe

Gruß Matthias

0 Kommentare zu „Kann ich zuviel gezahlte Miete nach Kündigung/Auszug zurückf”

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