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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen haben meine Verlobte und ich einen Brief von unserem Hausverwalter bekommen, in dem er sich aus für uns unerfindlichen Gründen wür eine "Wohnungsbesichtigung" ankündigt und uns aufssfordert, ihm zum angegebenen Termin Zugang zu unserer Wohnung zu gestatten.

Als ich ihn darauf hin telefonisch zu Rede stellte und nach dem Grund seines "Besuchs" fragte, schwieg er erst ein paar Sekunden und entgegnete dann: "Das sage ich ihnen dann am Freitag." (Tag der geplanten Besichtigung) Ich forderte nochmals zur Aufklärung - worauf er erneut keine Angaben machen wollte.

Meine Verlobte und ich haben lange überlegt, was die ganze Gescchichte zu bedeuten hat. Ein möglicher Grund für Spannungen in Haus sind des öfteren die überfüllten Mülltonnen - und da werden wir als neuste Mietpartei (seit Dezember 2005) von der alteingesessenen Hausgemeinschaft natürlich gerne für verantwortlich gemacht.

Nichts desto trotz ist das ja kein Grund für eine Wohnungsbesichtigung des Wohnungsverwalters - und dann noch OHNE Angabe von Gründen?! Was verspricht er sich hier zu finden?

Was soll ich davon halten? Was darf er hier in der Wohnung machen - und was darf ich ihm verwähren?

Liebe Grüße
Olli & Jenni

//Edit: eist eine "Wohnungsbesichtigung" gleichzusetzen mit einer Wohnungsinspektion? Denn diese ist doch per Gesetz geregelt und nur in ganz bestimmten Ausnahmesituationen erlaubt?!

3 Kommentare zu „Hausverwalter fordert "Wohnungsbesichtigung"”

Susanne Experte!

Es muss kein Zutritt gewährt werden. Insbesondere, da bestimmte Vereinbarungen für den Eigentümer gelten, aber nicht für den Verwalter.

i.c.wiener

Danke erstmal für die schnelle Antwort und entschuldigung für das "dreifach-posting" - da hatte anscheinend etwas mit der Edit-Funktionnicht gestimmt.

Aber zum Thema: Der Verwalter schreib wörtlich

Sehr geehrter Frau X
Sehr geehrter Herr X

Ich melde mich zu einer Wohnungsbesichtigung an:

Freitag, 18.8.2006, 10 Uhr.[/b:4e334]

Ich darf Sie bitten, zu diesem Termin anwesend zu sein und die Wohnung zugängig zu halten. [/quote:4e334]

Diese Forderung ist nach Deiner Angabe also für uns nicht bindend? Gut - wenn dem so ist, steht aber trotzdem noch die Frage im Raum, ob wir ihm nicht dennoch Zutritt gewähren sollen; allein des lieben Friedens willen. Oder ist das ein Fehler?

Und falls wir Ihn tatsächlich in unsere Wohnung lassen - was DARF er und was DARF er NICHT?

Susanne Experte!

Wenn Ihr den Termin wahrnehmen könnt, steht dem sicher nichts im Weg.
Ich würde allerdings bockig werden, wenn einer nicht sagt, was er will.

Ich wüsste jetzt auch nicht, was das "dürfen" und "Nichtdürfen" betrifft. Er schaut sich alles an und fertig ist.

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