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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,


Mein Vermieter hat während meiner Mietzeit vom 05.1998-11.2002 keine Nebenkostenabrechnungen gemacht und hat bis jetzt die Kaution noch nicht zurückgezahlt. Übergabe der Wohnung erfolgte im Nov. 2002 ohne Mängel.
Nachdem ich einmal angerufen habe, sagte er: um die Endabrechnung zu machen müsse erst die Eigentümerversammlung stattfinden. Diese ist nun aber schon lange her, hat sich aber nicht mehr gemeldet.
kann mein Vermieter die Kaution zurückbehalten und behaupten die Nebenkosten haben die Kaution verzehrt?

Gruß Festus
Stichwörter: kaution + einbehalten

1 Kommentar zu „Kaution einbehalten?”

Gast Experte!

Hallo,

Ihr VErmieter ist verpflichtet eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, wenn er keine Erstellt, brauchen Sie auch nichts zu bezahlen, Kaution sollte normalerweise nach spätestens 6 Monaten ausgezahlt werden, wenn er aber keine Abrechnung erstellt, kann er auch nichts zum "Verrechnen" zurückhalten ! Einfach Schätzen und sagen "Kaution verrechne ich mit den Nebenosten" ist nicht erlaubt.

Vermieter anschreiben, auf das Recht der Nebenkostenabrechnung bestehen, Frist geben, wenn Frist verlaufen ist, ohne das eine Abrechnung erstellt worden ist, Klagen, ab besten durch Mieterverein (ist günstiger als Rechtsanwalt).

Fertig - auf jedenfall nicht abspeisen lassen.

Gruß

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