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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich brauche Eure Hilfe:

Ich wohne in einer WG in einem Haus mit einer Kneipe. Mein Vermieter, der Betreiber der Kneipe, hat das Haus von einer Brauerei gepachtet, welche es ihrerseits vom Hausbesitzer gepachtet hat. Mein Vermieter ist nun insolvent, und heute teilte mir die Brauerei mit, dass sie ihm bereits zum 31.7.06 gekündigt hätte, und dass damit auch unser "Untermietverhältnis" enden würde. Wir sollten uns darauf einstellen, die Wohnung "kurzfristig" zu räumen, da der Eigentümer renovieren wolle, ein Termin würde noch genannt.
Nun frage ich mich, welche Kündigungsfrist die Brauerei einhalten muss, wie der Status unseres Mietverhältnisses ist, da unser Vermieter, mit dem wir einen mündlichen Vertrag haben, weg vom Fenster ist, und welche Rechte wir haben.

Vielleicht kann mir jemand Licht in diese vertrackte Situation bringen, das wäre toll!
Gruß oegen
Stichwörter: kündigung + vermieters + insolvenz

1 Kommentar zu „Kündigung bei Insolvenz des Vermieters”

Susanne Experte!

Die Brauerei hat Recht. Mit Ende des Pachtvertrags endet auch das Untermietverhältnis, die B. hat Anrecht auf Räumung, ansonsten wird Räumungsklage angestrengt und das wird teuer für Euch.
Offensichtlich war es Eurem Vermieter zu peinlich, von der Kündigung zu erzählen? Ändert aber nun nichts mehr an der Sache.

Sicher habt Ihr gegen Euren Vermieter Anspruch auf Schadenersatz, das bringt nur nichts, wenn doch nichts zu holen ist, einen Prozess anzustrengen um sich dann bei den Gläubigern hinten anzustellen.

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