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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo.

Ich habe in einem Rechttext gelesen, dass ein generelles Tierverbot unwirksam ist und man dadurch nicht nur kleine Tiere, sondern auch Hund halten kann.
In unserem Mietvertrag steht:

Tierhaltung ist verboten.

Ist das ein generelles Verbot? Und wenn ja, kann ich mir einfach einen Hund holen, ohne dem Vermieter bescheid zu geben?
Oder hat er im nachhinein noch die Möglichkeit, das Verbot zu konkretisieren und das Hundeverbot sozusagen als nachträglich wirksam in den Mietvertrag einzufügen? Nicht das ich ihm bescheid sage und er dann das Verbot einfügt.
Hat er das Recht einem den Hund wegzunehmen? Ist es ein Kündigungsgrund?
Ich würde mir einen kleinen Hund (max. 25cm Schulterhöhe) holen.

Gruß Sigma

2 Kommentare zu „Allgemeines Tierhaltungsverbot!”

FischkoppStuttgart Experte!

Sie müssen es mit dem VM absprechen.
Die klausel ist pauschal nicht ungültig.
Sie hat nämlich eine Ausnahme.
Kleintiere und Zierfische.

Hunde und Katzen, egal wie viele, egal wie gross, nicht erlaubt.
Sie können sich aber vom VM und Nachbarn eine Genehmigung holen

Gast Experte!

Hallo Sigma,
grundsätzlich brauchen Sie für einen Hund (egal wie groß) die schriftliche Genehmigung des Vermieters, und zwar bevor sie ihn anschaffen.
Gruß
nanda-devi

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