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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe ab 01.09.2006 eine Wohnung gemietet. Bei der Wohnungsübergabe habe ich festgestellt, dass der Strom abgeklemmt ist. Nach Rücksprache mit dem Vermieter und den Stadtwerken hat sich herausgestellt, dass es wohl ein paar Tage dauern wird, bis ich Stom haben werde, sodass ich wahrscheinlich die ersten 5 bis 6 Tage ohne Strom auskommen muss.Das ist zwar kein Beinbruch, aber trotzdem ärgerlich, da ich schon ab dem 01.09. Miete zahle, aber eigentlich noch garnicht dort wohnen kann.
Muss ich das stillscheigend so hinnehmen oder kann ich für den Zeitraum, indem ich kein Strom habe, z.B. weniger Miete zahlen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Peter
Stichwörter: einzug + kein + strom

1 Kommentar zu „Bei Einzug kein Strom”

Susanne Experte!

Das ist definitiv ein Mangel, der eine Mietminderung nach sich ziehen kann. Sollte das Verhältnis zum Vermieter aber schon zu Anfang so strapaziert werden?
Ich würde ein klärendes Gespräch versuchen: dem Vermieter die Situation darlegen und fragen, was er anbietet.
Ansonsten Schadenersatz nach Verursacherprinzip.
Wer hat verschuldet, dass die Wohnung nicht mit Strom versorgt wird?

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