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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgendes Problem unser Haus soll im nächsten Jahr August abgerissen werden, dass hat der Vermieter uns schriftlich mitgeteilt und uns gebeten uns nach einer anderen Wohnung umzuschauen.

Klar haben wir gemacht nun folgendes Problem der Vermieter will uns raus haben, verlangt von uns jetzt aber, dass wir die Kündigungsfrist einhalten wenn wir nicht eine Wohnung bei ihm nehmen, sondern zu einem anderen Vermieter ziehen wollen. Gelten noch die Kündigungsfristen wenn der Vermieter einen raus haben will????

Ja und dann das nächste wir müssen ja nun umziehen, dass heißt es fallen ne Menge Kosten an, würden wir in ein anderes Objekt des Vermieters ziehen, dann würde der Vermieter die Kosten tragen, ziehen wir aber zu einem anderen Vermieter, so tut er so als müßte er die Kosten nicht tragen. Also meine Frage wenn der Vermieter mich raushaben will, muss er den Umzug zahlen egal wo ich hin ziehe?

Ist doch klar das ich nicht da hinzieh, wo der Vermieter will, wenns dem nicht anders einfällt, reist er das nächste Haus in drei Jahren auch ab, deswegen habe ich mir eine Wohnung gesucht, die erstmal nicht Abrissgefährdet ist.

Danke für eure Hilfe

syloe
Stichwörter: kündigung + wegen + abriss

2 Kommentare zu „Kündigung wegen Abriss”

fin Experte!

Dieser User hat Forenverbot - es ist inzwischen davon auszugehen, dass er vorsätzlich falsche Antworten gibt.
Trotz mehrfacher Aufforderung werden weiterhin Beiträge verfasst, die rigoros gelöscht werden.

Susanne Experte!

Hallo Syloe,

Grundlage für eine Kündigungsfrist ist eine Kündigung, Du hast ja einen Mietvertrag, der rechtlich gesehen aufgelöst werden muss.
Entweder Ihr bekommt eine Kündigung vom Vermieter, wahrscheinlich dann aufgrund von "wirtschaftlicher Verwertung" (Abriss) mit einer Kündigungsfrist, die abhängig von Deiner Mietzeit ist, mind. aber 3 Monate.

Einfach zu sagen: Zieht aus, ich will abreissen->geht nicht!

Oder Du suchst aufgrund dieser Aussage eine neue Wohnung und kündigst den bisherigen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten, die Kündigung muss dabei bis zum 3. Werktag des Monats zugegangen sein, damit dieser Monat noch in die Frist fällt.

Die Kosten des Umzugs etc. ist alles reine Kulanzsache des Vermieters, aus dem Angebot für Kosten aufzukommen, wenn Du weiterhin Mieter des VM bleibst, ist kein Anspruch abzuleiten.

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