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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

habe folgende Frage zu Schönheitsreparaturen:
Wir haben vor 10 Jahren 1 unrenovierte Altbauwohnung bezogen, u.a. waren die Fenster inkl. Fensterbretter seit Jahren nicht mehr gestrichen, dementsprechend marode (sehr dicker, bröckelnder Lack, an vielen Stellen das nackte Holz sichtbar, usw.).

Wir haben die Fenster nie gestrichen, sie sehen jetzt aber nicht schlimmer aus, als beim Einzug.
An den Fenstern MUSS jetzt aber was gemacht werden, eigentlich müsste man sie grundsanieren, d.h. abziehen, grundieren, streichen.
Wir sehen es aber nicht ein, diesen Riesenaufwand allein zu tragen, unsere Vermieterin will sich auch nicht beteiligen.
Nun überlegen wir, ob wir zumindest eine oberflächliche Renovierung machen, d.h. nur leicht anschleifen u. streichen.
Sieht vermutlich nicht schön aus, da durch dicken Lack und rohes Holz alles extrem ungleichmäßig werden wird.

Nun meine Frage:
würde diese Art der Fenster-Renovierung auf niedrigem Niveau den Vorgaben der Schönheitsreparaturen bzgl. Fenster genügen (es könnte sein, dass wir über kurz o. lang ausziehen)?
Eigentlich muss man ja laut Gesetz Fenster nur streichen?!
D.h.: der Vermieter kann doch keine Grundsanierung verlangen, oder?

Wer kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank!
miranda

P.S. mit unseren Türen haben wir ähnliche Probleme: bei Einzug waren sie mm-dick mit vergilbten, alten Lackschichten zugekleistert und voller "Nasen". Wir haben sie nur übergestrichen...

7 Kommentare zu „Schönheitsrep.: marode Fenster streichen oder grundsanieren?”

Susanne Experte!

Möglicherweise sind die Schönheitsreparaturen im Mietvertrag nicht mehr wirksam! Das sollte von einem Fachanwalt geprüft werden.
I.d.R. werden, wenn wirksam übertragen, die Türen/Rahmen und die Fensterrahmen von Innen gestrichen, das Ganze muss fachgerecht ausgeführt werden. Eine fachgerechte Lackierarbeit setzt m.E. voraus, dass vorher abgeschliffen wird.
Sind die Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter abgewälzt ist der Zustand bei Übernahme der Wohnung irrelevant!

miranda

Hallo,

Möglicherweise sind die Schönheitsreparaturen im Mietvertrag nicht mehr wirksam! Das sollte von einem Fachanwalt geprüft werden.[/quote:9fd44]Warum "nicht mehr" wirksam? Welche Rolle spielt denn der zeitliche Aspekt?

I.d.R. werden, wenn wirksam übertragen,[/quote:9fd44]... davon gehe ich fast mal aus, leider!

die Türen/Rahmen und die Fensterrahmen von Innen gestrichen, das Ganze muss fachgerecht ausgeführt werden. Eine fachgerechte Lackierarbeit setzt m.E. voraus, dass vorher abgeschliffen wird.[/quote:9fd44]Sollte das wirklich der Fall sein, bedeutet das nicht nur Abschleifen, die Farbe bekommt man nur noch mit dem Heißluftföhn ab, es handelt sich um eine richtig aufwändige Grundsanierung...

Sind die Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter abgewälzt ist der Zustand bei Übernahme der Wohnung irrelevant![/quote:9fd44]Das bedeutet also: völlig ruinöse Objekte (wie z.B. Fenster u. Türen), die über Jahre vom Vermieter u. Vormietern vernachlässigt wurden, müssen von uns "saniert" werden?
Gehört habe ich davon schon, aber es wäre doch extrem ungerecht?!

Gruß
Miranda

Susanne Experte!

Grundsätzlich würde ich dazu raten, den Mv von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Nur der kann genau sagen, ob die Regelung noch wirksam ist.

Um das Thema kurz zu umschreiben: Der BGH hat in den letzten Jahren entschieden, dass sog. "starre" Fristenregelungen nicht mehr rechtens sind und gleichzeitige Enderenovierungsklauseln die gesamten Schönheitsreparaturenklauseln kippen lassen. Mehr zu dem Thema aus Anwaltssicht gibts bei http://www.123recht.de[/url:fa743]

miranda

Hallo,

Grundsätzlich würde ich dazu raten, den Mv von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Nur der kann genau sagen, ob die Regelung noch wirksam ist.[/quote:a46d8]

Werde auf jeden Fall den MV nochmal bzgl. der "starren Regelung prüfen lassen.
Gehe aber fast davon aus, dass unsere Schönheitsrep.-Klausel "weich" ist, denn sie lautet wörtlich:

"Die Schönheitsrep. trägt der Mieter. Sie sind fachgerecht und wie folgt auszuführen:[/i:a46d8] (es folgt die Aufzählung der Arbeiten). Hat der Mieter die Schönheitsrep. übernommen, so hat er alle je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten unverzüglich auszuführen. Im allgemeinen werden Schönheitsrep. in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich:
Küchen, Bäder alle 3 Jahre[/i:a46d8] (usw., usw...)"

Tja - sieht nicht gut aus!
Nach wie vor verstehe ich aber nicht, warum man, völlig egal wie marode eine Wohnung bei Einzug war, renovieren muss, bzw. dann eben nicht nur z.B. Fenster und Türen streichen muss, sondern grundsanieren.

Miranda

Susanne Experte!

Tja, nach der Klausel hättest Du ja schon bei Einzug die Fenster machen müssen, denn die Arbeiten werden ja am Grad der Abnutzung bemessen.

Ich versuchs nochmal:
Weil die Klausel über die Schönheitsreparaturen nichts darüber aussagt, wie der Zustand bei Einzug ist bzw. der Zustand überhaupt !!! Der Mieter, der Kunststoffenster hat, braucht auch nichts zu streichen.
Die Arbeit der Fensterrahmen häuft sich doch nur, weil die Endrenovierung "fachgerecht" ausgeführt werden muss, einfach drüberstreichen ist aber keine fachgerechte Lackierung.

Aber i.d.R. fragt man bevor[/b:bc6e4] man sowas unterschreibt, oder?

miranda

Hallo Susanne,

Tja, nach der Klausel hättest Du ja schon bei Einzug die Fenster machen müssen, denn die Arbeiten werden ja am Grad der Abnutzung bemessen.

Ich versuchs nochmal:
Weil die Klausel über die Schönheitsreparaturen nichts darüber aussagt, wie der Zustand bei Einzug ist bzw. der Zustand überhaupt !!! Der Mieter, der Kunststoffenster hat, braucht auch nichts zu streichen.
Die Arbeit der Fensterrahmen häuft sich doch nur, weil die Endrenovierung "fachgerecht" ausgeführt werden muss, einfach drüberstreichen ist aber keine fachgerechte Lackierung.

Aber i.d.R. fragt man bevor[/b:f27c8] man sowas unterschreibt, oder?[/quote:f27c8]

Ja - das stimmt natürlich. Wir brauchten die Wohnung damals dringend (was natürlich keine echte Entschuldigung ist).

Dummerweise enthält der MV auch noch den Satz:
Der Mieter hat die Mieträume bei Einzug besichtigt, diese befinden sich in renoviertem Zustand.[/i:f27c8]
(ja - auch das haben wir unterschrieben, doof...)

... das könnte man scherzeshalber natürlich so auslegen, dass der Vermieter die schon bei Einzug kaputten Fenster (was wir mittels Fotos belegen können) als renoviert betrachtet <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->
Folgerung: warum sollte man sie jetzt streichen, grins?!

Nochmals Danke für Deine Hilfe!
miranda

Susanne Experte!

Die Fotos als Beleg finde ich gut, funktioniert aber nur, wenn:
es sich nicht um Digitalfotos handelt und in den Fotos mind. das Datum eingeblendet ist!

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