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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
In beiderseitigem Einverständnis wurde unsere Wohnung zum 22.12.2006 gekündigt.
Nun meint der Vermieter bzw. Vermieterin, man müsse uns das Leben noch mal zur Hölle machen!
Wir haben heute ein handschriftliches Schreiben erhalten, dass wir unser Badezimmer nach mehrmaligem Hinweis nicht lüften würden und bei Folgeschäden uns dies zur Last gelegt wird.
Hallo? Zu dieser Jahreszeit schließen wir das Fenster lediglich nur dann, wenn wir ein Bad nehmen möchten. Sonst steht das Fenster immer auf Kippe. Mein Freund hat sich schon eine Erkältung eingefahren, weil er das Fenster selbst beim Baden nicht schließt
Ich bin im 5. Monat schwanger und möchte natürlich eine Erkältung vermeiden.
Leider hatte ich noch keine Gelegenheit mit dem Vermieter darüber zu sprechen. Ich weiß nicht, was der Vorwurf soll?!
Das Badezimmer wurde vor Einzug erst komplett erneuert, mit fliesen, neue Sani´s etc. Als Argument von Seiten des Vermieters:
Das Bad ist noch frisch und feucht und muss regelmäßig gelüftet werden.

Nun möchte ich solche Vorwürfe (wer weiß, was noch kommt bis Dezember) nicht auf mir sitzen lassen.
Wir hatten den Vermieter mehrmals auf Mängel hingewiesen:
- Fenster im Wohnzimmer ist undicht, wenn es regnet (das Wasser dringt herein)
- der Briefkasten (entspricht überhaupt keiner Norm) ist ebenfalls undicht.
Wenn es regnet, wird unsere Post naß.

Weder das eine noch das andere ist bis zum heutigen Tag erledigt bzw. beseitigt.
Evtl. weiß jemand, ob man hierzu ggf. eine Mietminderung vornehmen kann? Wenn ja, wie hoch kann diese sein?

Wir möchten lediglich friedlich bis zum Kündigungstermin weiterleben.
Allerdings scheint dies nicht machbar zu sein. Es wird in den Krümeln gesucht, wo es nur geht.

Vielleicht hat jemand einen hilfreichen Rat?!

Vielen Dank
Liebe Grüße
Katrin
Stichwörter: vermieter + will + krieg

2 Kommentare zu „Vermieter will Krieg?!?!”

RA Meyer zu Schlochtern Experte!

Hallo,

sowohl bei der Undichtigkeit des Briefkasten als auch bei der Undichtigkeit des Fensters handelt es sich grundsätzlich um Mietmängel im Sinn des § 536 I BGB. Diese berechtigen auch zu einer Mietminderung. Die Höhe der Mietminderung bemisst sich danach, inwieiweit die Tauglichkeit des Mietobjekts zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt wird. Die Beeinträchtigung der Wohnqualität durch den undichten Briefkasten und das undichte Wohnzimmerfenster dürfte nicht sonderlich hoch sein, so dass nach meiner Meinung eine Mietminderung von max. 5% der Warmmiete angemessen ist.

Übrigens: Sie sind selbstrverständlich nicht verpflichtet das Badezimmer 24 h am Tag zu lüften. Ein normles Lüftverhalten bedeutet, dass das Bad nach dem Duschen oder Baden und regelmäßig durch eine Stoßlüftung ca. 20 Min. gelüftet wird, so dass es zu einem (nahzu) vollständigen Luftaustausch kommt und die Luftfeuchtigkeit entweichen kann. Sollte das Bad trotz ordnungsgemäßer Lüftung Schimmel ansetzen, liegt wohl ein Baumangel vor. Sichern Sie Beweise (z.B. durch ein Lüftungsprotokoll, dass von Zeugen bestätigt werden kann, z.B. Nachbarn) für Ihr Lüftungsverhalten!

Mit freundlichen Grüßen

Meyer zu Schlochtern
Rechtsanwalt

Katinka2 aktiver Benutzer

Übrigens: Sie sind selbstrverständlich nicht verpflichtet das Badezimmer 24 h am Tag zu lüften. Ein normles Lüftverhalten bedeutet, dass das Bad nach dem Duschen oder Baden und regelmäßig durch eine Stoßlüftung ca. 20 Min. gelüftet wird, so dass es zu einem (nahzu) vollständigen Luftaustausch kommt und die Luftfeuchtigkeit entweichen kann. Sollte das Bad trotz ordnungsgemäßer Lüftung Schimmel ansetzen, liegt wohl ein Baumangel vor. Sichern Sie Beweise (z.B. durch ein Lüftungsprotokoll, dass von Zeugen bestätigt werden kann, z.B. Nachbarn) für Ihr Lüftungsverhalten!


Vielen Dank für die Antwort.
Inwiefern sollen wir den handschriftlichen Brief beurteilen?! <!-- s :?: --><!-- s :?: --> Soll ich antworten oder wie sollen wir uns verhalten? Kann dieser Brief zu irgendwelchen Unannehmlichkeiten führen?!
Bei Auszug werde ich selbstverständlich auf eine mangelfreie Übergabe per Protokoll bestehen. <!-- s :) --><!-- s :) -->

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