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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Abend!

Ich habe im Oktober in einem meiner 3 gemieteten Kellerräume Schimmel entdeckt! Dem Vermieter habe ich das schon mehrmals mitgeteilt (mündlich)! Er sagte jedes mal, er wollte das so schnell wie möglich beseitigen! Er hat aber bis heute nichts gemacht! Um wieviel kann ich die Miete mindern, bzw kann ich das auch rückwirkend? Ich werde ihm auch noch eine schriftliche Meldung geben!

Ich hatte vor, ihm eine Frist bis Ende Dezember zu setzen und dann Rückwirkend zum 1. Oktober zu mindern!

MfG

Jens
Stichwörter: schimmel + keller

1 Kommentar zu „Schimmel im Keller”

FischkoppStuttgart Experte!

1. Minderung rückwirkend nicht möglich, ausser sie haben die Miete unter Vorbehalt gezahlt.

2. Minderung erst im Laufenden Monat möglich, der aber rückwirkend.
Es muss aber im laufenden Monat die Anzeige beim VM schriftlich eingehen. Berufen sie sich ruhig auf die mündlichen Meldungen!

3. Minderung max 5-10%

4. Frist von 10 Werktagen ist üblich! ein Monat ist zu lange.

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