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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben ein kleines Problem mit unserer Mieterin. Wir wollen das Haus abreissen lassen, da wir ein neues 6 Fam. Haus finanzieren. Eine Mieterin ist noch im Haus und wurde ordnungsgemäß bis Ende Nov. gekündigt. Da sie keine passende Wohnung gefunden hat, ist sie immer noch im Haus. Eigenbedarf können wir daher nicht anmelden, da es sich um ein größeres Objekt handelt. Eine Räumungsklage ist auch sehr schwierig, da Sie alleinerziehend ist (6 jährigen Sohn) u. natürlich auch kostenspielig. Die Mieterin würde jetzt evtl. ausziehen, wenn wir Ihr eine Ablösesumme von 1000 € und Maklergebühren von 750 € bezahlen würden. Das wäre kein Thema, wenn Sie jetzt die Wohnung bekommt. Die Frage stellt sich aber, was ist wenn nicht...?
Da das Haus schon ziemlich alt ist (Bj ca. 1940) habe ich mich gefragt, ob man nicht ein Gutachten zwecks Baufälligkeit einhole kann und evtl. so die Mieterin auf eine andere Art und Weise vor die Haustüre bringen kann.
Auf Antworten wäre ich dankebar!
Christian
Stichwörter: baufällig + kündigung + mieters + abriss

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