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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo.

Ich habe hier im Haus ein Pärchen wohnen, das sein Geld vom Sozialamt bezieht. Nun ist schon seit etwas über 2 Monaten keine Miete eingegangen, was ich vor 14 Tagen auch angemahnt habe.
Mit Frist zum 13. diesen Monats soll die fehlende Miete eingehen, sonst gibt es eine fristlose Kündigung.

Soweit, so gut. Aber was dann? Am liebsten möchte ich den beiden noch am selben Tag sämtliche Schlüssel wegnehmen, da ich denen überhaupt nicht traue. Aber was ist rechtens, darf ich das überhaupt, auch wenn die Kündigung fristlos ist?
Ich weiß überhaupt nicht, wie es dann weitergehen soll, hat einer der Benutzer hier im Forum vielleicht einen Ratschlag für mich?
Stichwörter: dann + fristlose + kündigung

0 Kommentare zu „Fristlose Kündigung - und dann?”

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