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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,
ich hoffe ihr könnt mir einen guten Rat geben.
Ich werde zum 31.12.2004 aus einer 2er Wg ausziehen.Mein Mitbewohner ist der Hauptmieter und ich war Untermieterin.
Jedoch hält er meine Kaution zürück.Die Begründung ist die Telefonrechnung für den Monat Dezember. Ist dies gültig?
Die Kaution betrug 550 Eur und ich bin mir sehr sicher ,dass er mit allen Mittel versucht, mir die Rückzahlung so schwer wie möglich zu machen.
Was kann ich machen?
Soll ich ein Anwalt konsultieren?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen
penelope
Stichwörter: kaution + kündigung + wichtig

1 Kommentar zu „Kaution nach Kündigung.... Wichtig!”

Oliver Curd Experte!

Hallo,

die Kaution ist für den Vermieter eine Sicherheit, er darf die Kaution nur verwenden, wenn Forderungen aus der Mietsache geltend gemacht werden, z.B. Mietzins, Reparatur, Sachschaden.

Er kann die Kaution nicht für nicht bezahlte Telefonrechnung heranziehen.

Aber rein mesnchlich gesehen , bezahle die die anteiligen Telefonkosten und fordere dann die Kaution zurück.

mfg

o.c

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