Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Es wird etwas länger Gerichtsakten füllen sich !!!!!!
Meine ehemalige Hausverwaltung hattte damals zeitgerecht mir meine betriebskostenabrechnung+ heizung 2001 zugestellt 1300 Euro nachzahlung für ein halbes jahr naja daraufhin kam auch glaich die zweite da waren sie mal schneller 2800,- für ein jahr naja ich gekündigt auf den jeweiligen betriebskostenabrechnungen stand auch drauf ihre vorrauszahlungen ..... XXX und ihre nachzahlung -xxxx naja ich gekündigt wer kann sich das denn leisten und geklagt dann kam der hamer leider steht im meinem mietvertrag 1220,- mietzins ohne nebenkosten aber wir hatten vereinbart 1220 inkl. nebenkosten ich habe auch ein schreiben wo die nebenkosten aufgeschlüsselt sind und bei den abrechnungen steht jha ihre vorrauszahlungen desweiteren steht auch bei der Kaution drei nettokaltmieten von 1020,- naja nun schon beim gericht es handelte sich um eine eigentumswohnung wir dachten diese gehörte der klägerin aber ne die gehörte ja einem ehepaar mit dem namen X müller X meine anwältin fragte nach der Aktivlegimitation bzw. vollmacht des eigentümers der Richter sagte nicht notwendig häääääääää jetzt geht es in die nächste instanz haussächlich wegen der aktivlegi und den sogenannten kaltmietzins was meint ihr Danke fürs zuhören hier gehts um 5000,- Euro insges. und das alles im erziehungurlaub und das nun schon seit 4 jahren klagen klagen ...... achja der richter faand das bei einer 75 m²wohnung hauswartskosten in höhe von 120 Dm ok sind in berlin neukölln *kostz*

1 Kommentar zu „Aktivlegimitation eigentumswohnung”

Traumberger

Hallo Ayscha,
laut Mietvertrag ist die Kaltmiete 1220.- und das ist dann gültig.
Kommt dann noch das Hausgeld hinzu.
Denn Rest verstehe ich nicht ganz recht habt ihr einen Untermietvertrag?

Gruss

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.