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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe dieser Tage meine Nebekostenabrechnung bekommen und diese weist einen erheblichen Nachzahlungsbetrag auf. Ich habe Wasseruhren für Kalt- und Warmwasser im Bad und einen Wärmezähler für die Heizung in der Abstellkammer. Erfasst und abgerechnet wird von ISTA. Wegen "anlagetechnischen Problemen" wurden die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig berechnet, sondern nach Wohnfläche. Nun meine Fragen:

1. Darf ich in diesem Fall den Abrechnungsbetrag der Heizkosten um 15% mindern ?

2. Abgesehen von den Brennstoffkosten enthält die Abrechnung (der ISTA) auch Nebenkosten wie Gebühren für Erfassungsgeräte und deren Wartung, d.h. auch für den nicht korrekt funktionierenden Wärmezähler. Muß ich das trotzdem bezahlen ? Kann ich von meinem Hausverwalter eine in diesem Punkt korrigierte Rechnung verlangen ?

3. Falls der defekte Wärmezähler Eigentum des Vermieters ist, darf er mir dann die Ablese- und Wartungskosten trotzdem weiterberechnen ?

Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.
Stichwörter: defekte + erfassungsgeräte + gebühren

0 Kommentare zu „Gebühren für defekte Erfassungsgeräte ?”

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