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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

auf meiner Abrechnung habe ich eine Differenz im Kaltwasserverbrauch von mehr als 24% von dem von der Stadt gelieferten Wasser zu der Summe aller Wohnungswasserzähler. Theoretisch sollten diese beiden Werte ja annähernd gleich sein, oder? (ebenso sollte auch der Abwasserverbrauch dem entsprechen?). Im Übrigen ist auch die Eichfrist abgelaufen (die Zähler sind von 1995).

(Ich habe beim Vermieter Widerspruch gegen die Abrechnung eingelegt.)
Nun wollte ich gern wissen: Welche Möglichkeiten habe ich nun? Kann ich die Abrechnung um einen best. oder prozentualen Wert kürzen? Gibt es dazu Urteile auf die ich mich berufen könnte?

Vielen Danke für Eure Hilfe
Trine
Stichwörter: differenz + kaltwasserverbrauch

1 Kommentar zu „Differenz Kaltwasserverbrauch”

Berni911 Experte!

urteile gibt es bestimmt irgendwo, da schaut man am besten bei deutsche mieter bunt.
bei wasser ist die abrechnung dann voll, einfach machste wasserkosten durch gesamtewohnfläche und nimmst das mit deine wohnfächhe mal
das ist das was du zahlen musst. da geht dann noch was runter weil es nicht verbrauchsabhängigabgerechnet wurde. aber kein 15 %

g

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