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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hoffe jemand kann mir helfen.

Ich bin Studentin und habe vor einiger Zeit einen Antrag Auf Wohngeld gestellt.
Zur Info:
- Ich habe keinen Anspruch auf Bafög mehr und deswegen bestand die Möglichkeit den Antrag zu stellen.
- Ich bin an dem Ort, wo der Antrag auf Wohngeld gestellt wurde, mit Zweitwohnsitz gemeldet. (Erstwohnsitz ist bei meinen Eltern.) und wohne zur Untermiete als Zwischenmieterin für nur ein Semester.


Nun kam ein Schreiben, dass mein Antrag abgelehnt wird und mit der Begründung:
"... weil Sie vom Familienhaushalt nur vorübergehend abwesend sind. Sie haben keine erkennbaren Entscheidungen getroffen, die eine endgültige Lösung vom familienhaushalt deutlich machen. Nach § 18 Nr. 3 WoGG kann für Wohnraum, der während dieser zeit genutzt wird, kein Wohngeld gewährt werden."

Ich würde gerne einen Widerspruch einlegen! Leider weiß ich nicht, ob es einen Sinn macht und ob meine Begründung, dass ich an meinem Zweitwohnsitz noch die nächsten 3 Jahre verbringen werde (Studiumsdauer), wenn auch nicht in ein und derselben Wohnung, akzeptiert wird.

Was denkt ihr?



Bevor ich den Antrag gestellt habe, recherchierte ich im Web ein bisschen und da habe ich öfter mal gelesen, dass es Studenten gibt, die am Zweitwohnsitz Wohngeld bekommen. Leider kann ich die Links nicht mehr finden. Vielleicht weiß jemand etwas genaueres.

Schon mal im Voraus: DANKE!!!!
Stichwörter: abgelehnt + widerspruch + wohngeld

1 Kommentar zu „Wohngeld abgelehnt? Widerspruch?”

Der_Mario Experte!

Ich fürchte, da hast Du keine Chance. Wohngeld für Schüler und Studenten gibt es u. a. dann nicht, wenn die Wohnung der Eltern so groß ist, dass Du dort auch wohnen könntest - unabhängig davon, wo Du tatsächlich wohnst.

Ein Widerspruch würde da leider nix bringen, sorry.

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