Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Schverhalt:
eine wohngemeinschaft mit gemeinsam genutztem bad küche und flur.
Frage 1:
Kann man die Kündigungsfrist so vertraglich formulieren?:

Der Untermietvertrag beginnt am xx.xx.xx und wird auf bestimmte Zeit für zunächst für 3 Monate abgeschlossen. Wird der Mietvertrag nicht spätestens am 15. zum Ablauf eines Monats gekündigt, so verlängert er sich automatisch um einen Monat.

Frage 2:
hier trifft doch BGB 575a Abs. 3 zu oder?

Frage 3:
kann man in den 3 ersten monaten außerordentlich kündigen (wie im 575a Abs 3) zum 15.?
wenn ja wann? muß es zu problemen mit dem mitbewohner gekommen sein oder einfach wann man lustig ist?

Frage 4:
Kann man bei dieser formulierung:
Der Untermietvertrag beginnt am xx.xx.xx und wird auf bestimmte Zeit für zunächst für 3 Monate abgeschlossen. Wird der Mietvertrag nicht spätestens am 15. zum Ablauf des letzten Monats gekündigt, so verlängert er sich automatisch um zwei Monate.

Kann man hier auch immernoch noch außerordendlich nach BGB 575a Abs. 3 jeden 15. zum monat kündigen?


Danke!!!
Stichwörter: kündigung + satz + 575a + wohngemeinschaft + abs

3 Kommentare zu „Wohngemeinschaft BGB 575a Abs 3 Satz 2 Kündigung”

Susanne Experte!

Nein-Nein-Nein

Voraussetzung wäre, dass ein Bereich vermietet wird, der sich innerhalb der Wohnung des Hauptmieters befindet und[/b:b82b2] möbiliert ist.
Davon ist hier leider nichts erwähnt.
Auch bei einem Untermietvertrag gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten, keine außerordentliche Kündigung in den ersten 3 Monaten.
Ein befristeter Mietvertrag (bestimmte Zeit) bedarf einer Begründung.

vngfgfn

ok danke, dann die frage anders herum, wie kann ich es so Formulieren das ich möglichst schnell aus der Wohnung wieder heraus kann, da ich durch mein Studium flexibel sein muss (-> ich bin der mieter)

danke <!-- s :) --><!-- s :) -->

Susanne Experte!

Diese Möglichkeit gibt es m.W. nur für Studentenheime, die ihre Kündigungsfristen den Semester anpassen können, die unterliegen allerdings nicht dem allg. Mietrecht!
Oder Du mietest halt ein möbiliertes Zimmer, was den Anforderungen für die Kündigungsfrist 15. bis Monatsende entspricht.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.