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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Vielleicht sollte ich erstmal erwähnen das es aus sicht des Mieters gesehen werden sollte, der den Vertrag formuliert...

könnte man es so formulieren:

Der Untermietvertrag beginnt am ..... und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Die Kündigungsfrist beträgt 20 Tage zum Ablauf des nächsten Monats.

aus sicht des Mieters: er kann 20 tage zum ablauf des nächsten monats kündigen
aus sicht der Vermieters: er kann nicht 20 tage zum ablauf des nächsten monats kündigen da nachteilige vereinbarungen nicht gültig sind und hat eine drei monatige kündigungsfrist.

habe ich das richtig verstanden??

0 Kommentare zu „Kündigungsfrist vereibaren / sicht des Mieters”

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