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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Mein Vermieter hat mit der letzten Betriebskostenabrechnung gleich eine Erhöhung der zukünftigen Betriebskostenvorauszahlung mitgeteilt. Darauf hin bin ich natürlich gleich in Widerspruch gegangen, da aus dem Jahr 2005 eine Rückzahlung von 180,- Euro erfolgt. Dieser besteht aber auf die Erhöhung, welche zwar nur 10,- Euro im Monat ausmacht, begründet die Erhöhung (11,07%) mit gestiegenen Kosten.
Dies steht aber im Widerspruch zu anderen Jahren, da ich 2004 ebenfalls schon eine Rückzahlung von um die 160,- Euro erhalten hatte und von 2004 zu 2005 ja auch alle Kosten gestiegen sind.

Gibt es eine Möglichkeit sich gegen diese, in meinen Augen, unnütze Erhöhung zu wehren?

MFG Matthias

3 Kommentare zu „Nebenkostenerhöhung trotz Rückzahlung”

Susanne Experte!

Eine Erhöhung der NK-Vorauszahlung ist immer mit einer hohen Nachzahlung aus der letzten Abrechnung begründet oder andersherum:

die letzte Abrechnung ist immer die Grundlage für eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung. Hat der Mieter immer Guthaben, hat der VM auch keine Erhöhungsgrundlage !!!

matscher

Danke für die Info.
Gibt es dazu irgend eine (rechtliche) Grundlage?
Hab ja 2 Jahre hintereinander Rückzahlungen erhalten.
Die Erhöhung erfolgt ja auch nur, weil alle Nebenkosten immer teuerer werden und zusätzlich die 3% MwSt 2007 dazu kommt. So wird diese begründet und auch § 560 Abs. 4 BGB verwiesen.

mfg

Susanne Experte!

§ 560
Veränderungen von Betriebskosten
(4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.
(5) Bei Veränderungen von Betriebskosten ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.
(6) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Begründung für die Ablehnung der Erhöhung:
Guthaben in 2005 von 180.-€, die Teuerungsrate und die 3% MwSt machen doch keine 180.- € aus- das soll Dir der VM mal vorrechnen- daher würde ich auf §560 Abs. 4 Abs. 5 und Abs. 6 verweisen!!!
Bei einem Guthaben von 180.- und eine Erhöhung von 10.-/Monat ist das keine angemesse Höhe und zum Nachteil des Mieters. Grundsätzlich möchtest Du die Abrechnung 2006 abwarten und bis dahin prüfen, ob der Vermieter dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nachkommt. (versch. Anbieter prüfen, ggf. Strom und oder Gasanbieter wechseln etc.)

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