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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

eine Familie wohnt seit vier Jahren in einem angemieteten Haus mit Garten. Dieser Garten war mehr als 25 Jahre von drei Seiten völlig uneinsichtbar, da er von hohen Mauern umgeben war. Alle Mauern sind dicht mit Efeu und Wein bewachsen, der ganze Garten ein einziges Naturparadies mit Flora und Fauna, sozusagen eine kleine Oase, in die kaum ein Laut von außen eindrang.

Ihr kleines Paradies konnten die Mieter jedoch nur ein halbes Jahr genießen, denn einer der Nachbarn beschloss, seine Wand abzureißen (Grenzbebauung) und die nun klaffende Lücke lediglich mit einer Plastikplane in 1,50 Meter Höhe einzufrieden. Fortan kamen von da an von dem nachbarschaftlichen Grundstück alle nur erdenklichen Belästigungen, angefangen von Baulärm an jedem Wochenende, auch sonntags, herüber gefallenem Bauschutt, der nicht beseitigt wurde, Abgasen, Pöbeleien und provozierendem „Gaffen“. Die so überaus reizenden Nachbarn protzten sogar in ihrem Bekanntenkreis damit, dass sie die Familie nun beobachten könnte. Big Brother lässt halt grüßen.

Um das Maß voll zu machen, verklagte dieser Nachbar den Vermieter auf Beseitigung von einem der hohen, alten Bäume, die auf dem Grundstück stehen. Und da der Vermieter Geld sparen und seine Ruhe haben wollte, ging er auf einen Vergleich bei Gericht ein und beseitigte den Baum. Versteht sich von selbst, dass die Mieter über diese Maßnahme nicht glücklich sind!

Nun kann man sich vorstellen, was aus dem Naturparadies geworden ist. Freie Sicht bis zum Mittelmeer durch den gefällten Baum, ebenso natürlich durch die nicht mehr vorhandene Mauer. Die Tiere zogen sich zurück, kein Wunder bei dem Krach, der fortan da war. Da das Nachbargrundstück von einem offensichtlichen „Grünhasser“ bewohnt wird – alles Beton, keine einzige Pflanze – wird jedes Wort, was von dort in normaler Lautstärke gesprochen wird, wie ein Schalltrichter über mindestens drei angrenzende Gärten. Kaum zu glauben, ist aber durch die dortige Bauweise tatsächlich so.

Frage: außer Ausziehen, und das wird nach Erholung der nicht unbeträchtlichen Umzugs- und Renovierungskosten irgendwann in Erwägung gezogen, was kann man in solch einem Fall machen?

Der Garten entspricht absolut nicht mehr dem, was man mal angemietet hatte, die Wohn- und Lebensqualität hat sich erheblich verschlechtert und Aussichten auf ein Entgegenkommen des Nachbarn sind mehr als Null.

Kann in solch einem Fall Mietminderung verlangt werden? Gibt es Ansprüche auf Wiederherstellung des Gartens? Auf einen neuen Baum?

Vielen Dank schon jetzt für Ihre Bemühungen, meine Fragen zu beantworten.
Stichwörter: veränderter + jemand + kennt + lebensraum + recht

1 Kommentar zu „Veränderter Lebensraum Garten, kennt jemand das Recht?”

Susanne Experte!

Naja, es wird nicht besser, wenn Du Deine Geschichte in jedem erdenklichen Forum postest, hier sind i.d.R. die gleichen Leute.

Grundsätzlich bestimmt der Eigentümer, was er mit seinem Eigentum macht, daher darf der Nachbar auch seine Mauer abreißen.
Ihr habt den Garten gemietet und nicht das Recht, dass der für immer und ewig so aussehen wird.
Entweder Ihr fordert den Vermieter auf, für einen Sichtschutz zu sorgen (vielleicht greift hier sogar die Formulierung "vertragsgerechter Zustand&quot ;) oder Ihr fragt um Erlaubnis, dort selbst einen Sichtschutz anbringen zu dürfen.

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