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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
habe ein kleines Problem mit meiner Nebenkostenabrechnung, und zwar folgendes:
Die Abrechnung der Firma ISTA ist nicht durchschaubar, da die angegebenen Werte (Kubikmeter verbraucht) nicht mit den Angaben auf der Stadtwerke-Rechnung übereinstimmen (an den Vermieter). Der Geldbetrag stimmt und aus dem Grund stimmt das Verhältnis für die Verbrauchsrechnung nicht. (meiner Meinung nach) Dadurch entstehen viel zu hohe Kosten
Der Zeitraum stimmt nicht ganz überein, aber es erklärt meines Erachtens nicht die Differenz der Rechungen. Einmal die stadtwerke von August bis August und die andere von Juni bis Mai. (Stadtwerke rechnen mitten im Monat.

was ich nicht verstehe, ist die genaue Abrechnung: Beispiel Ista:13119,74 Euro durch 513,01 Kubikmeter (aber wo kommen die 513,01 Kubikmeter her?)=25,57 mal meinen Verbrauchsanteile 13,23
während die Stadtwerke als Verbrauch für das Jahr 11724 Kubikmeter angeben?
Danke schonmal für alle Antworten.

1 Kommentar zu „Nebenkostenwasserrechnung IST-Stadtwerke”

Berni911 Experte!

Ich will ja nicht wieder gehässig sein und schreiben, Ista-Abrechnungen sind von Haus aus falsch, da man diese Firma ja nicht verleugnen darf. <!-- s :D --><!-- s :D -->
Aber die Chancen stehen da immer gut . <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Erstmal, deine Zahlen ergeben keinen Sinn, da haste einfach was falsch gemacht, einzig die 27m³ für dich sind vermutlich richtg <!-- s :P --><!-- s :P -->

Vielleicht haste einfach nur die geliefert Gasmenge genommen?
11.724 m³??? das muss ja ein Dicker Klops sein, sind das ein paar Hochhäuser ?

Ich vermute mal, dass die 513 m³ die Summe der Einzelverbraeuche sind, also wie deine 27m³ und die deiner Nachbarn. Abweichen darf diese Menge nur um 20% von der Wirklich gelieferten, darüber hinnaus kriegste vermutlich einen Zuschlag bei Gericht.

Wie Sie eine Differenz korrekt auf Ihre Mieter verteilen
Ist die 20%-Grenze überschritten, machen es sich die Gerichte einfach: Sie sehen darin eine nicht ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Gebäudes.
Ergebnis: Die Differenz bleibt dann an Ihnen als Vermieter hängen (LG Braunschweig, Urteil v. 22.12.1998 6 S 163/98, WM 1999, S. 294).[/i:9946b]

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