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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

In Folge des allseits bekannten Orkantiefs Kyrill wurde der gesamte Keller unseres Mehrfamilienhauses überflutet.

Der durch das Regenwasser angeschwemmte Schmutz und Schlamm verstopfte den Gulli vor der Eingangstür des Hauses, woraufhin das Wasser nicht mehr abfloss, sondern druch die Eingangstür und ein darunterliegendes Kellerfenster ins Treppenhaus floss.

Im gesamten Kellertrakt stand das Wasser 15cm hoch und in 2 seperat verschließbaren Räumen 60cm hoch.

Da ich in meiner 21-jährigen Mietzeit Überschwemmungen durch Starkregen gewohnt bin, habe ich vor dem Beginn des Sturms extra noch einmal "Filter" des Gullis gereinigt, damit alles abfließen kann.

Verständlicherweise platzt mir bald der Kragen, da das nun das 6. Mal ist.

Meine Hausratversicherung teilte mir mit, dass sie nur zahlen würde, wenn ich explizit gegen Überschwemmung versichert sei, da diese Überschwemmung nicht als Sturmschaden gewertet wird, da ja z.B. kein Fenster eingeschlagen worden ist. Die Hausverwaltung stellt sich ebenfalls quer und meint, der Keller gehört zum Hausrat und die Gebäudeversicherung des Vermieters greift da nicht. Wer ist dafür nun zuständig?

Was kann ich weiterhin tun, damit diese Überschwemmungen endlich ein Ende haben. Es liegt wohl eindeutig ein Mängel vor, da das Gelände von drei Seiten abschüssig ist und das gesamte Regenwasser in unseren kleinen Gulli vor dem Haus läuft, der immer wieder verstopft.

Mit freundlichem Gruß
Marcel

1 Kommentar zu „Sturmschaden - Überschwemmung des Kellers - wer zahlt?”

Susanne Experte!

Bei http://www.recht http://www.recht.de <!-- w --> gibt es eine Rubrik &quot;Versicherungsrecht&quot;

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