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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Meine Freundin möchte demnächst zu mir in meine Wohnung ziehen und auch als Meldeadresse angeben. Der Mitvertrag lautet auf mich und bezieht sich auch nur auf (m)eine Person.

Muss ich dem Vermieter den Zuzug meiner Freundin melden? Wird dann ein neuer Mietvertrag gemacht und können sich dann die Vertragskonditionen ändern? Wie lange im Vorraus muss ich dem Vermieter informieren!

Wär euch für ne kurze Info dankbar.

LG Euer Neuling
Stichwörter: zusammenziehen

1 Kommentar zu „Zusammenziehen”

Susanne Experte!

Ja, der Zuzug muss gemeldet werden, der Vermieter darf aber den Einzug der Lebensgefährtin nicht verbieten!
Es bedarf keiner Änderung des Mietvertrags, wenn Du das nicht auch wünschst, eine einseitige Änderung durch den Vermieter ist unmöglich, auch eine Kündigung.

Den Vermieter würde ich schriftlich informieren, wenn der Einzug vollzogen ist (da er es sowieso nicht verbieten kann)

Achtung: viele Vermieter wollen diesbezüglich die Miete erhöhen, was aber vollkommener Schwachfug ist und keine Grundlage hat. Wird allerdings eine ode mehrere der Nebenkostenkonditionen über den Personenschlüssel abgerechnet, müssen die Nebenkostenvorauszahlungen angepasst werden.

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